Besiegelt ausgerechnet das Kriegs- und Rüstungsfieber das Ende der Windkraft?

Der neue deutsche Kriegswahn könnte zumindest einen positiven- und obendrein auch noch amüsanten Nebeneffekt- haben: Den nämlich, dass er den Windrad-Irrsinn ausbremst. Verteidigungspolitiker der Regierung treibt nämlich neuerdings die Sorge um, dass die 18 Radarstationen, die es bundesweit gibt und die bei Störungen von GPS-Systemen einspringen, durch Windräder gestört werden könnten. Der Grund: Die Stationen registrieren nicht nur Flugobjekte, sondern auch Windkraftanlagen, weil diese die Radarwellen wegen ihrer Höhe zurückwerfen. Laut Verteidigungsministerium entstehen dadurch „Fehlechos“, die die Erkennung von Flugzielen in einem Bereich hinter dem Bauwerk verhindern würden, in Fachkreisen auch „Verschattung“ genannt. Deshalb soll es ein klares Durch¬griffs¬recht bei neuen Anlagen geben – und zwar über die Neufassung des „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes“.

Der Entwurf sieht vor, dass das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr künftig entscheiden soll, ob neue Windkraftanlagen zulässig sind. Angesichts der Zunahme der Bedrohung durch Drohnen und der Zunahme von Luftraumverletzungen in europäischen Staaten sei die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Luftverteidigungsradare „essentiell“ und müsse vollumfänglich sichergestellt werden, so das Verteidigungsministerium. Mit der bisherigen Rechtslage könne dies nicht gewährleistet werden. Die Windkraftlobby schreit natürlich Zeter und Mordio. Die Bundeswehr wolle ein zusätzliches Recht, das gar nicht nötig sei, klagte Michael Rolshoven, ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auf Genehmigungsprozesse von Windkraftanlagen spezialisiert ist.

Alarmisten-Dilemma: Entweder gegen Klimakollaps oder Russeninvasion

Die Bundeswehr sei bei der Planung neuer Anlagen schon jetzt eingebunden und könne ablehnende Stellungnahmen abgeben, wenn die geplanten Windräder ihre Arbeit beeinträchtigen würden. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem sich Genehmigungsbehörden über eine solche Ablehnung hinweggesetzt hätten, so Rolshoven. Für Flughäfen und Flugsicherheitseinrichtungen, egal ob zivil oder von der Bundeswehr, gelte außerdem schon jetzt, dass in deren Nähe ohne die Zustimmung der Betreiber keine Windkraft genehmigt werden könne. Die Bundeswehr wolle „diese speziellen Rechte für Flughäfen jetzt erweitern, und zwar auf einen Radius von 30 bis 50 Kilometer um ihre stationären Luftverteidigungsanlagen herum“. Davon wäre laut dem Bundesverband Windenergie etwa ein Drittel des Bundesgebiets betroffen – und damit ein Großteil der Flächen, die überhaupt für neue Windkraftanlagen infrage kommen. „Das bringt die Regionalplanung aus dem Tritt und kann die vor Ort erfolgreiche Flächenausweisung massiv aufhalten“, kritisierte Verbands-Geschäftsführer Wolfram Axthelm und mahnte: „Wir wollen hier keine Verunsicherung“.

Man wird sich womöglich also entscheiden müssen, welche herbeiphantasierte Gefahr größer ist: Der Klimakollaps oder die Russeninvasion? Die Branche fürchtet nun also um die Erträge des Goldrauschs, den ihr der Klimawahn der Politik in Aussicht stellte. Das Verteidigungsministerium beschwichtigt, die vorgeschlagene neue Regelung bedeute nicht automatisch, dass damit pauschal weniger Windenergieprojekte realisiert werden könnten. Es erfolge immer eine wissenschaftlich begründete Einzelfallprüfung. Derzeit bemüht man sich offenbar um einen Kompromiss zwischen den Regierungsfraktionen und dem Verteidigungsministerium.
Es wäre jedenfalls ein Treppenwitz der deutschen Geschichte, wenn ausgerechnet die Kriegshysterie dazu führen würde, dass dem Land wenigstens die weitere Verschandelung mit den Windpark-Ungetümen erspart bliebe.