Ein seit Jahren schwelendes Strafverfahren gegen den ehemaligen Europaabgeordneten der Alternative für Deutschland (AfD), Gunnar Beck, nahm vor dem Amtsgericht in Neuss ein brisantes Ende. Nach über dreijähriger Strafverfolgung nahm die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die unbegründeten Anschuldigungen kurz vor der Urteilverkündung zurück. Beck hatte die Vorwürfe immer bestritten und als grotesk und fingiert bezeichnet.
Von Michael Benedikt Götz
Beck, Jurist und bis 2024 Mitglied des Europäischen Parlaments, wurde seit 2022 von den Behörden verfolgt – zunächst wegen des Vorwurfs des räuberischen Diebstahls eines Schals in einem Kaufhaus in Neuss und gewalttätiger Angriffe gegen Mitarbeiter und Polizei. Räuberischer Diebstahl hätte im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren nach sich ziehen können. Die Verfahren wurden allerdings im November 2022 erstmalig eingestellt, dann aber 2023 von einer anderen Staatsanwältin wiederaufgenommen. Dabei veränderten sich die Vorwürfe auffällig. 2023 wurde der Vorwurf räuberischen Diebstahls auf angeblichen Diebstahl von in Becks Gepäck sichergestellten Drogerieprodukten im Wert von rund 350 Euro herabgestuft. 2024 wurde aus dem schweren Diebstahl ein Bagatelldiebstahl von Kosmetik-Testproben im Wert von lediglich 1 bis 20 Euro.
Vor Gericht erklärten Zeugen Ende September, der Anbeklagte sei „richtig aggressiv“ gewesen, doch könnten sie sich an die behaupteten Vorgänge nicht erinnern; weder konnten sie gestohlene Gegenstände benennen, noch die durch auf Weisung der Polizei protokollierten angeblich durch Beck verübten Verletzungen beschreiben oder die verletzten Personen unter ihnen identifizieren.
Besonders brisant: Keiner der bei Beck sichergestellten Gegenstände war jemals in dem Neusser Geschäft, einer Niederlassung der Galeria-Kaufhof, verkauft worden. Der angeblich entwendete Schal stellte sich als vor Jahren von Beck im Ausland rechtmäßig erworben heraus.
Das Gericht stellte daraufhin die Vorwürfe des Diebstahls und der Körperverletzung ein und verurteilte Beck per Beschluss vom 21. November wegen angeblichen „verbalen Widerstands“ gegenüber Polizeibeamten zu einer Geldstrafe. Beck bestreitet auch diesen Vorwurf. Ein paar scharfe Worte seien verständlich gewesen, so Beck in einem Video Anfang des Jahres, da er „von vier kräftigen Männern konfrontiert wurde, die alle doppelt so breit und halb so alt“ wie er gewesen seien.
Besonders schwer wiegt eine weitere Behauptung Becks: Er wirft den Ermittlern vor, das Verfahren sei auf Falschdarstellungen und fingierten Beweisen aufgebaut worden. So sollen Fotografien von Waren aus dem Ladenregal als angeblich bei ihm aufgefundene Beute ausgegeben worden sein. In einer Stellungnahme an The Burkean sprach Beck von einem politisch motivierten Vorgehen und verwies dabei auf dieselbe Düsseldorfer Oberstaatsanwältin, die bereits zuvor gegen ihn wegen unbefugten Führens eines akademischen Titels ermittelt hatte – ein Verfahren, das mit einer bloßen Verwarnung endete. In seiner auf X.com geteilten Pressemitteilung schreibt Beck:
„Die Polizei in Neuss warf mir 2022 räuberischen Diebstahl (!) eines in England gekauften Schals und gefährliche Körperverletzung vor. Eine spätere Strafanzeige des Kaufhof-Warenhauses in Neuss wegen Warendiebstahls im Wert von über 350 Euro wurde nachweislich ‚getürkt‘, d.h. frei erfunden. Kein einziger der in meinem Gepäck gefundenen oder asservierten Gegenstände wurde jemals nicht nur zum relevanten Zeitpunkt, sondern jemals zuvor oder später im Kaufhof zum Verkauf angeboten.“
Die medial aufgebauschte Aufhebung der Immunität des damaligen Abgeordeneten Beck kurz vor der Europawahl 2024 war der Beginn einer Justiz- und Medienkampagne, die AfD-Vertreter häufig als den illegitimen Einsatz rechtlicher Mittel zur politischen Bekämpfung der Partei („Lawfare“) bezeichnen. In der heißen Wahlkampfphase verblassten die Vorwürfe gegen Beck gegenüber den Spionage- und Korruptionsvorwürfen gegen die AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah und Petr Bystron. Noch vor der Europawahl 2024 wegen Volksverhetzung verurteilt wurden die AfD Jungpolitikerin und Shooting Star Marie-Therѐse Kaiser und der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. Selbst die scharf linke Tageszeitung TAZ sprach im Fall Höckes von einer Verurteilung ohne klare Beweislage, die das Vertrauen in die Justiz nicht gerade erhöhe. „Ein Freispruch wäre deshalb angebrachter gewesen.“ Stattdessen folgte vor der Thüringer Landtagswahl eine zweite Verurteilung Höckes wegen Volksverhetzung und weitgehend gleichlautender Vorwürfe, wobei mehrere Verfahren basierend auf ähnlichen Anschuldigungen gegen Höcke noch ausstehen.
Trotz anhaltenden juristischen Drucks erreichte die AfD bei der Europawahl 2024 knapp unter 16 Prozent und ein Jahr später bei der Bundestagswahl fast 21 Prozent. In aktuellen Umfragen liegt sie bei etwa 26 bis 27 Prozent. Die Instrumentalisierung der Justiz könnte sich noch verschärfen.























