Verfahren wegen Verleumdung: Anzeigenhauptmeister Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen

Der selbsternannte Opfer-Profi und „Anzeigenhauptmeister“ Robert Habeck muss nun selbst blechen: 12.000 Euro nach einer Verleumdungsanzeige von Sahra Wagenknecht. Der Vizekanzler hatte dem BSW im Wahlkampf vorgeworfen, von Russland finanziert zu werden und Trollarmeen aufzubauen – das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Doppelmoral in Reinkultur!

Der grüne Robert Habeck, der sich in der Öffentlichkeit oft als Opfer von Hass und Bedrohungen inszeniert und Hunderte Strafanzeigen gegen Kritiker erstattet hat, muss nun selbst Konsequenzen tragen. Als damaliger Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister warf er im Wahlkampf vor der sächsischen Landtagswahl am 30. August 2024 bei einer Veranstaltung in Dresden dem Bündnis Sahra Wagenknecht (@BSWbund) und der AfD vor, korrupt und von Russland finanziert zu sein.

Wörtlich sagte Habeck: „Im Unterschied zu AfD und BSW, von denen jeder weiß, […] von Moskau, von Putin bezahlt werden.“ Er ergänzte: „Sich aber für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Trollarmeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen, das ist widerlich. Und wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden.“

Diese schweren Vorwürfe – eine direkte Finanzierung durch Russland, Stimmenkauf und Aufbau von Trollarmeen – waren nach Ansicht des BSW und von @SWagenknecht unwahr und dienten der Manipulation des Wahlkampfs. Sahra Wagenknecht erklärte damals: „Es geht nicht um Beleidigung, sondern um offene Lügen und Verleumdung.“
Das BSW und Wagenknecht erstatteten Strafanzeige wegen Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelte seit März 2025 gegen Habeck. Zunächst beantragte sie die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität, die der Bundestag jedoch verweigerte. Dennoch wurde das Verfahren fortgesetzt.

Nun ist es eingestellt – nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage. Habeck zahlte lieber 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine, ohne Schuldeingeständnis. Die Unschuldsvermutung gilt weiter, doch die Einstellung gegen Zahlung zeigt: Die Vorwürfe waren nicht haltlos, und für den Anzeigenhauptmeister Habeck bestand ein Prozessrisiko. Habeck, der Bürger für Kritik an seiner Politik verfolgen ließ, kauft sich also hier aus der Affäre. Ein klassischer Fall von Doppelmoral: Anderen droht der Staatsanwalt, sich selbst rettet eine Zahlung, die ihm der Steuerzahler und somit auch jene, die er verfolgen lässt, finanzieren.

Co-Vorsitzender des BSW, Fabio de Masi schreibt dazu auf X:

„Das ist eine gerechte Strafe dafür, dass Habeck, Merz und Co wegen „Majestätsbeleidigung“ einfache Bürger mit Strafanzeigen überzogen, aber Habeck sein politisches Amt nutze, um politische Wettbewerber mit Lügen zu verunglimpfen! Auch Kanzler Merz unterlag bereits gegen mich vor Gericht, weil er mich abmahnen wollte.“

In den Kommentarspalten zeigt man sich einfach nur noch angewidert von Habeck und Co.:

„Der feine Herr kann sich ja ruhig für unschuldig halten, ich hätte mit nichts anderem gerechnet. Mich würde aber mal interessieren, wie oft bei AFP das Wort „Unschuldsvermutung“ vorkam, als es um Habecks Anzeigenflut gegen von seiner Abrissbirnenpolitik überforderte Bürger ging. Mir wird immer noch übel von dem Mann.“

„Wenn Habeck Zahlungen leisten muss, kommt das Geld von uns. Von uns Steuerzahlern. Von mir in diesem Monat 1333€. Nämlich Steuer auf Lohn plus Weihnachtsgeld sowie Vorauszahlung auf meine Rente. Dafür gehe ich mir 70 noch arbeiten. „

(SB)