Es ist eine skandalöse Zahl: Alleine nur, um sich vor unliebsamen Medienanfragen zu schützen, gab der Bundesnachrichtendienst (BND) im vergangenen Jahr fast 200.000 Euro Steuergeld für externe Rechtsanwaltskanzleien aus – obwohl dem Geheimdienst, der dem Kanzleramt untersteht, nun wahrlich eine Vielzahl von Juristen in Regierungsdiensten zur Verfügung stünde. Dem „Tagesspiegel“ gelang es, die Freigabe dieser Informationen zu erstreiten. Dafür musste er allerdings bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Dieses hatte bereits 2019 geurteilt, Medien hätten ein Recht auf Auskunftsansprüche gegenüber sämtlichen Behörden. Dennoch wollte der BND die vom „Tagesspiegel“ erbetenen Angaben zu Verfahren und damit verbundenen Kosten bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht freiwillig herausgeben. 2024 hat der deutsche Auslandsgeheimdienst elf Verfahren mit drei verschiedenen Kanzleien geführt.
Die Anwaltskosten beliefen sich pro Verfahren auf rund 18.000 Euro. Damit lagen sie rund 20-mal so hoch, wie es eine Abrechnung nach gesetzlichen Anwaltsgebühren vorsieht – und das nur, um Presseanfragen abzublocken. Um das Maß voll zu machen, waren die Verfahren auch nahezu komplett erfolglos, da der BND vom Bundesverwaltungsgericht stets zur Erteilung der gewünschten Auskünfte gezwungen wurde.
„Unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern“
Bezüglich der „Tagesspiegel“-Anfrage zu den Anwaltskosten des BND, stellte das Gericht klar, das anwaltliche Berufsgeheimnis könne „einem gegenüber dem Mandanten geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsbegehren nicht entgegenstehen“. Vier von sechs Fragen der Zeitung musste der Bundesnachrichtendienst beantworten. Mika Beuster, der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), kritisierte diese „unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern“.
Tatsächlich ist es ein Skandal, dass eine Behörde sechsstellige Summen ausgibt, um Presseanfragen abzublocken, obwohl es im eigenen Haus von Juristen und Justiziaren wimmelt und ohnehin kaum realistische Chancen bestehen, die jeweiligen Verfahren gewinnen zu können. Dennoch beauftragt man externe Kanzleien für teures Geld damit, anstatt seiner Auskunftspflicht nachzukommen oder sich zumindest der eigenen Anwälte zu bedienen, wenn man schon meint, dies nicht tun zu können. Dieser Fall zeigt einmal mehr die völlig verantwortungslose Haltung des Staates gegenüber dem Geld der Bürger, von dem er ausschließlich lebt. (TPL)























