Hammerbande (Bild: Screenshot)
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Antifa vor Gericht: Staatsangestellte als mutmaßliche Hammer-Angreifer?

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In Berlin wird derzeit ein Antifa-Angriff auf einen angeblichen Rechtsextremisten verhandelt – mit brisanten Details!

Was derzeit vor einem Berliner Gericht verhandelt wird, ist mehr als ein gewöhnlicher Gewaltprozess. Mehrere Linksextremisten sollen dem Opfer in dessen eigenem Hausflur aufgelauert haben, bewaffnet mit einem Hammer. Die Vorgehensweise erinnert an die sogenannte „Antifa Ost“, die für besonders brutale Angriffe bekannt wurde und die im vergangenen Monat von der US-Regierung als Terrororganisation eingestuft wird. Sie schlugen ihren Opfern gezielt mit Hämmern den Schädel ein. Doch der Angriff lief offenbar nicht wie geplant: Das Opfer wehrte sich so massiv, dass zwei der Angreifer selbst schwer verletzt wurden.

Der eigentliche Sprengstoff liegt jedoch nicht allein in der Tat, sondern in den beruflichen Hintergründen der Angeklagten. Wie der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Fabian Jank auf X berichtet, arbeite einer von ihnen, der 32-jährige Kolja B., nach übereinstimmenden Berichten als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen. Damit ist er Angestellter einer Stiftung des Landes Brandenburg – also Teil einer staatlich finanzierten Erinnerungs- und Bildungsinstitution. Zusätzlich ist er Doktorand an der Humboldt-Universität zu Berlin, einer öffentlichen Hochschule. „Ausgerechnet jemand, der beruflich für historische Aufarbeitung, Demokratiebildung und politische Sensibilisierung steht, sieht sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert, selbst an einem brutalen politischen Gewaltverbrechen beteiligt gewesen zu sein“, so Jank.

Auch der zweite Angeklagte, Konrad E. (33), sei laut Jank kein gesellschaftlicher Randakteur. Er soll als Sozialarbeiter in der mobilen Jugendarbeit „Outreach“, einem Projekt, das aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, arbeiten. Darüber hinaus verfasste er Beiträge für eine Publikation der staatlich geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung, die erhebliche Bundes- und Landesmittel erhält. Ob darüber hinaus ein direktes Beschäftigungsverhältnis bestand, ist bislang unklar.

Jank: „Der Fall zeigt wieder einmal, wie kurz die Wege von staatlich geförderten NGOs in den gewaltbereiten Linksterrorismus sind. Es muss lückenlos aufgeklärt werden, wie viele linksextreme Gewalttäter sich durch staatliche Fördertöpfe – oftmals den „Kampf gegen rechts“ – finanzieren. Es wird Zeit, die linksextreme Antifa auch in Deutschland zur Terrororganisation zu erklären und konsequent zu bekämpfen!“

(SB)

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