Deppen-Deutschland at its best: Kriminelle Syrer-Großfamilie von Stuttgart kostete Steuerzahler mindestens 1,05 Millionen Euro

Es gibt mal wieder Neues von der berüchtigten 20-köpfigen syrischen Großfamilie H. aus Stuttgart, die für über 160 Straftaten verantwortlich gemacht wird. Die kriminelle Sippe hat den Steuerzahler in Baden-Württemberg mindestens 1.053.508 Euro gekostet, wie sich sich aus einer Antwort des Landesjustizministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion ergibt. Die Aufschlüsselung hat es in sich: 17 Familienmitglieder sind nach zahlreichen Anzeigen und Strafprozessen “freiwillig” und auf “Druck der Landesregierung” nach Syrien zurückgekehrt;  Die Rückreisekosten beliefen sich auf 45.228,57 Euro: Davon entfielen ca. 23.000 Euro auf Förderbeträge („Handgeld“ von durchschnittlich 1.350 Euro pro Person: 4 × 1.000 Euro, 13 × 1.461,54 Euro) sowie rund 22.228 Euro auf Flüge, Zuführungen und Dokumentenbeschaffung.

Abgesehen davon, dass es schlicht verbrecherisch ist, dass ein völlig gescheiterter Staat und seine unfähigen verantwortlichen Regierenden ausländischen Schwerverbrechern auch noch Handgeld zahlt, dass sie Deutschland verlassen, ist es noch nicht einmal gesagt, dass die Ausgereisten nicht längst wieder hier sind. Wer wollte dies in diesem Failed State mit seiner weiterhin anomischen Zuwanderungspolitik wissen?

Bürgergeld nicht einmalenthalten

Doch der Großteil der Kosten für den Steuerzahler durch den Syrerclan entstand durch Haftaufenthalte: Für fünf abgeschlossene Strafen betrugen diese 478.228 Euro (basierend auf einer Pauschale von 180 Euro pro Tag). Hinzu kommen geschätzte mindestens 575.280 Euro für die laufenden Haftstrafen der drei verbleibenden Brüder Khalil, Mohammed und Jamal, die im Juni wegen Messerstichen in einer Stuttgarter Fußgängerzone verurteilt wurden – unter Annahme des Datums der frühestmöglichen Entlassung, wohlgemerkt.

Was auch noch nicht in der Summe enthalten ist: Der mutmaßliche Sozialmissbruch. Das Ministerium gab keine Auskunft zu möglichen Bürgergeld-Leistungen vor der Ausreise – “aus Datenschutzgründen”. Die Berechnungen beziehen sich auf die Jahre bis 2027 und sind Schätzwerte. (TPL)