Im Bundestag beschimpft SPD-Genosse Johannes Schraps den AfD-Abgeordneten Kai Gottschalk und blamierts sich dabei bis auf die roten Unterhosen. Einfach nur noch peinlich.
Genosse Johannes Schraps ist Bundestagsabgeordneter der SPD, nennt sich gern „Volksvertreter“ und lässt sich diesen Titel monatlich mit einer Abgeordnetenentschädigung im fünfstelligen Bereich vergolden – zuzüglich steuerfreier Pauschalen, Mitarbeiterbudgets und aller Annehmlichkeiten des politischen Betriebs. Unser Herr Scharps studierte – genau!!!!!! – Politikwissenschaft an den Universitäten Bielefeld und Hamburg, arbeitete später nahezu nur und ausschließlich im parteinahen Umfeld und schaffte schließlich den Sprung in den Bundestag. Was ihm dabei offenbar nicht begegnet ist: eine solides Grundbildung sowie Grundverständnis deutscher Staatssymbole.
Am 19. Dezember lieferte Genosse Schraps im Bundestag einen Auftritt, der eher an eine schlecht vorbereitete AG-Stunde erinnerte als an parlamentarische Debatte. Mit der Selbstsicherheit eines Mannes, der selten widersprochen wird, warf er dem AfD-Politiker Kay Gottschalk, der Mann hat eine abgeschlossene Berufsausbildung – Diplom-Kaufmann mit Doppelstudium BWL und Jura – vor, in den USA die „erste Strophe der Nationalhymne“ gesungen zu haben. Doppelt daneben. Gottschalk hat nicht gesungen. Und eine „erste Strophe der Nationalhymne“ existiert nicht.
Er nennt sich „Volksvertreter“ und weiß nicht, dass die 1. Strophe des Deutschlandlieds NICHT VERBOTEN ist.
Allerdings ist sie NICHT die NATIONALHYMNE, das ist die 3. Strophe: „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland …“
Gern geschehen, Herr Schraps (SPD). pic.twitter.com/ArCtHblxkA
— Georg Pazderski (@Georg_Pazderski) December 21, 2025
Denn, Genosse: Die deutsche Nationalhymne besteht ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandlieds: „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Die erste und zweite Strophe sind nicht verboten, nie gewesen und auch heute nicht strafbar. Sie gelten als politisch verpönt, weil sie von den Nationalsozialisten ideologisch umgedeutet wurden. Juristisch untersagt ist daran: nichts. Staatsrechtlich festgelegt ist lediglich, dass sie nicht die Hymne sind. Besonders pikant: Das Deutschlandlied wurde von Reichspräsident Friedrich Ebert – einem Sozialdemokraten – zur Nationalhymne erklärt. Die Nazis selbst bevorzugten bekanntlich das Horst-Wessel-Lied und nutzten das Deutschlandlied eher beiläufig. Wer also Geschichte bemüht, sollte sie wenigstens grob kennen.
Dass Schraps dennoch von einer „zu Recht verbotenen Strophe“ sprach, ist kein Ausrutscher, sondern schlichte Sozen-Ahnungslosigkeit.
(SB)























