Dissident und EU-Willküropfer: Jacques Baud (Foto:Imago/A.Spichale)
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EU-Sanktionsterror gegen kritischen Schweizer Militäranalysten Baud sorgt weiter für Entsetzen

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Die Kritik – um nicht zu sagen: die blanke Fassungslosigkeit – über die EU-Sanktionen gegen den ehemaligen Schweizer Oberst im Generalstab Jacques Baud halten an. Nun hat sich auch der liberal-konservative Schweizer Leonhard-Kreis, ein Verein für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der sich für mehr zivile Eigenverantwortung und eine freiheitliche Wirtschaftsordnung einsetzt, in einer Stellungnahme zu dem Skandal geäußert – und spricht von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Schweizer Souveränität. Der Präsident des Leonhard-Kreises, der Schweizer Alt-Bundesrat Ueli Maurer, sowie seine Vizepräsidenten Hans-Georg Maaßen (Ex-Präsident des deutschen Bundesverfassungsschutzes) und die österreichische FPÖ-Politikerin Marie-Christine Giuliani verurteilen die Schikanen gegen den Schweizer Bürger durch die EU auf das Schärfste. Diese Massnahmen gegen den renommierten Militäranalysten Baud stellten einen eklatanten Verstoss gegen das den Rechtsstaat auszeichnende Recht auf freie Meinungsäusserung dar und untergrüben die Neutralität und Freiheit der Schweiz.

Weiter heißt es: „Völlig unverständlich und unangebracht erscheinen in diesem Zusammenhang die Apathie und die Tatenlosigkeit der Schweizer Landesregierung, die gemäss Bundesverfassung die Rechte und Freiheiten des Volkes zu schützen hätte. Der Bundesrat machte das Motto der Eidgenossenschaft ‚Alle für einen, einer für alle‘ zur leeren Floskel. Immerhin gibt der Vorfall einen Vorgeschmack auf das, was das Schweizer Volk in noch stärkerem Ausmass zu gewärtigen hätte, sollte das so genannte Rahmenabkommen ratifiziert werden.”

Absurde Anschuldigungen

Die EU wirft Baud vor, russische Narrative zu verbreiten, obwohl die Bücher und Interviews des ehemaligen Obersts der Schweizer Armee und Ex-NATO-Beraters auf westlichen und ukrainischen Quellen basieren, und er durchwegs mit exakten Quellenachweisen arbeitet. Nach eigenen Aussagen bemüht er sich dabei um die Einnahme eines neutralen, unparteiischen Standpunktes. Seine Analysen zur Ukraine-Krise, die auf jahrzehntelanger Expertise in asymmetrischer Kriegsführung und Nachrichtendienstarbeit beruhen, stellen eine essentielle, wenn auch unbequeme Perspektive dar, die gängige Narrative der EU zu diesem Thema hinterfragt.

Der Leonhard-Kreis moniert: „Die ‚Wertegemeinschaft‘ masst sich an, einen Bürger eines neutralen Drittstaates durch solche rigiden Massnahmen ‚erziehen‘ zu wollen. Die Sanktionen bedeuten jedoch eine überaus harte Strafe, die einem gesellschaftlichen Todesurteil gleichkommt. Baud wird mit Terroristen auf eine Stufe gestellt. Sein Fall ist umso absurder, als hier fachlich kompetente Einschätzungen als Desinformation und Propaganda diffamiert werden. Die Sanktionierung stellt eindeutig einen Akt der Einschüchterung dar und soll einen kritischen, unabhängigen Geist zum Schweigen bringen. Wer vom politisch diktierten Narrativ abweicht, wird nicht mehr argumentativ widerlegt, sondern direkt ökonomisch und reputatorisch vernichtet. Diese Sanktionen sind kein Instrument der Friedenssicherung, sondern der gezielten Desintegration unerwünschter Diskurse. Dabei wird verdrängt, dass freiheitlichen Rechtsstaaten das «Gewaltmonopol» nur deshalb zugestanden wird, damit ihre Polizeien und Armeen das Recht ihrer Bürger schützen, frei und ungestört Dinge äussern zu können, die der Obrigkeit missfallen.”

Bewusst auf „Überraschungseffekt“ gesetzt

Die Sanktionen seien eine rein politische Entscheidung, denen keine rechtliche Prüfung voranging. Sie werden durch den thematisch zuständigen Rat beschlossen. Auch im Fall von Jacques Baud sei die Sanktion ohne Anhörung und ohne gerichtliches Verfahren verhängt worden; der „Überraschungseffekt“ – Baud erfuhr von der Sanktionierung aus den Medien – sei dabei bewusst und gewollt, damit die betroffene Person sich der Sanktion, die Vermögenssperre, Verdienst- und Reiseverbote, ggf. auch für Familienmitglieder, nicht entziehen könne. Dies sei, zumal in einer Frage der Meinungs- und Informationsfreiheit, unverhältnismässig und verletzt Grund- und Menschenrechte. Den Betroffenen bleibt nur nachträglich Rechtsbehelf einzulegen.

Baud ist bei weitem nicht das erste westliche Opfer der Brüsseler Gesinnungsdiktatur, und er wird auch sicher nicht das letzte bleiben: Mit zunehmender Häufigkeit werden EU-Kritiker kriminalisiert. Dass dabei regelmässig nicht einmal das rechtliche Gehör gewährt wird, stellt eine gravierende Verletzung von Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta dar.
Der Leonhard-Kreis fordert die Schweizer Behörden nachdrücklich auf, sich mit aller Entschiedenheit für die umgehende Aufhebung dieser Sanktionen einzusetzen und die Rechte ihres Bürgers zu schützen. Die EU muss ihre Kompetenzen nicht über ihre Grenzen hinaus ausdehnen und die freie Debatte, auch über schwierige geopolitische Themen, respektieren. Die Verteidigung der Meinungsfreiheit ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. (TPL)

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