Die “Alpen-Prawda“ legt an sich selbst andere Maßstäbe an ... (Bild: IMAGO / Rüdiger Wölk)
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Beschwerde erfolgreich: Ermittlungsverfahren gegen „Süddeutsche“-Redakteur wegen Verwendung von Nazi-Parolen wird fortgesetzt

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Dem Rechtsanwalt Markus Haintz ist es gelungen, durch eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den „Süddeutsche Zeitung“ (SZ)-Redakteur Bernd Kramer durch die Berliner Staatsanwaltschaft zu erwirken, das bereits eingestellt worden war. Zu Jahresbeginn, als die CDU im Bundestagswahlkampf für ein paar Tage den Eindruck erweckte, endlich eine Wende in der Migrationspolitik erzwingen zu wollen, hatte Kramer gemeint, die bei Linken immer griffbereit liegende Nazikeule besonders heftig schwingen zu müssen. Nachdem der damalige Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz die anderen Parteien zum Dialog in der Migrationspolitik aufgefordert hatte, twitterte er: „Der Führer hat gesprochen“. In einem weiteren Tweet teilte er mit: „Carsten Linnemann ist bereits genervt vom ‚Brandmauergerede‘. In diesem Sinne: Sieg Heil, liebe CDU“. Die „SZ“ distanzierte sich „in aller Form von den Äußerungen“ und verurteilte den Inhalt „aufs Schärfste“, auch Kramer selbst entschuldigte sich.

Wegen dieser hetzerischen und völlig geschmacklosen Entgleisungen erstattete Haintz Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Paragraph 86a StGB und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sowie wegen Volksverhetzung nach Paragraph 130 Absatz 3 StGB. Der Grund dafür war vor allem, dass ebensolche Formulierungen bei Rechten, selbst wenn sie erkennbar satirisch oder ironisch gebraucht werden, regelmäßig zur Denunzierung bei Hass-Meldestellen und anschließenden Ermittlungsverfahren – nicht selten gar mit Hausdurchsuchungen, siehe den Fall Norbert Bolz – führen, während Linke mit allem durchkommen.

Zweierlei Maß

So auch hier zunächst: Im Oktober waren die Ermittlungen unter allerlei Haarspaltereien eingestellt worden – ironischerweise nur wenige Tage, bevor die gleiche Staatsanwaltschaft dem erwähnten emeritierten Medienwissenschaftler Bolz die Polizei ins Haus schickte, weil dieser Anfang 2024 in einem für jeden offensichtlich ironischen Tweet eine Schlagzeile der „taz“ aufgegriffen hatte, in dem diese geschrieben hatte, dass „Deutschland erwacht“. Bolz hatte dies mit den Worten „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache!“ kommentiert. Deswegen wurden Ermittlungen gegen ihn eingeleitet und sogar eine frühmorgendliche Hausdurchsuchung angeordnet, obwohl man zuvor einfach hätte nachfragen können, ob Bolz der Urheber des Tweets war, was er nicht bestritt.

Die aggressive und verleumderische Nutzung der Parole „Sieg Heil“ durch „SZ“-Redakteur Kramer hingegen hielt man also für unbedenklich, den erkennbar satirischen Kommentar von Bolz aber nicht. Deshalb richtete Haintz seine – erfolgreiche – Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft. Nun wurden die Ermittlungen also auf dieses Insistieren hin wieder aufgenommen. Was nichts daran ändern wird, dass sie natürlich am Ende trotzdem wieder im Sande verlaufen werden; der Fall zeigt aber erneut, dass bei Linken ein anderer Maßstab angelegt wird als bei Konservativen wie Bolz. (TPL)

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