Schellenbaum des Musikkorps der Bundeswehr: Die altbekannten Skandalrituale (Symbolbild:Imago)
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Nicht mehr ganz dicht: DJ spielt erste Strophe des Deutschlandliedes bei Weihnachtsfeier in Kaserne – Bundeswehr-Oberst muss zurücktreten

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Neues aus dem Hysteriker-Hühnerstall Deutschland: Während Politiker wie Jens Spahn, Wolfgang Weimer und viele andere, trotz ungeheuerlicher Inkompetenz und Verfehlungen in ihren Ämtern bleiben, müssen anderswo untadelige Menschen wegen Lächerlichkeiten zurücktreten. Dies zeigte sich nun wieder im Pseudo-Skandal um die Weihnachtsfeier in der sächsischen Feldwebel-Boldt-Kaserne. Dort war die erste Strophe des Deutschlandliedes mit den Worten „Deutschland, Deutschland über alles“ gespielt worden; als Nationalhymne gilt indes nur dessen dritte Strophe. Oberst Andreas Schnebelt, der Kommandeur der Unteroffizierschule des Heeres, trat nun deswegen tatsächlich zurück. „Ich bedaure den Vorfall außerordentlich und übernehme die Konsequenzen“, erklärte Schnebel reumütig und schuldbewusst.

Das Abspielen der ersten Strophe und die „bisher nicht ausreichend erfolgte Aufarbeitung“ entsprächen nicht der Führungskultur im Heer. Dabei war es gar kein Bundeswehrangehöriger, sondern ein ziviler DJ gewesen, der die verfemte Strophe gespielt hatte. Dennoch nahm die Bundeswehr Schnebelts Rücktritt sofort an und leitete „umfangreiche disziplinare Ermittlungen“ ein. Der DJ beteuert, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass bestimmte Strophen der Nationalhymne „nicht gerne gesehen sind“. Angesichts der allgemeinen historischen Unbildung und dem Desinteresse, das seit Jahrzehnten an der Nationalhymne und allen anderen nationalen Symbolen gepflegt wird, ist diese Aussage glaubwürdig.

Erste Strophe ist nicht einmal strafbar

„Nicht gerne gesehen“ (bzw. treffender gehört) heißt allerdings nicht, dass es sich um etwas Verbotenes handelt. Ebensowenig wie die Sylt-Umdichtung von Gigi d’Agostinos „L’Amour toujours“ zu „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ ist das Deutschlandlied – und zwar in allen Strophen des Liedes – keinesfalls strafbar. Und schon gar nicht ist diese Petitesse, die erkennbar ohne jede politische Absicht, sondern allein aus Unwissenheit erfolgte, kein Grund, dass ein derart ranghoher Offizier -oder überhaupt jemand- von seinem Amt zurücktritt. Die nach dem Zweiten Weltkrieg geächteten Strophen gehörten von Anfang an zum 1841 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben gedichteten „Lied der Deutschen“, das erst 1922, in der Weimarer Republik, auf die Melodie von Haydns Kaiserhymne zur Nationalhymne wurde – gerade weil ihm liberales und demokratisches Gedankengut zugrunde lag und es aus einer Zeit stammte, als Deutschland in Dutzende autoritär regierte Kleinstaaten gespalten war.

Im Dritten Reich wurde das Lied jedoch zu einem Symbol mörderischen deutschen Größenwahns. Nach längerem Hin und Her einigte man sich daher 1952, nur noch die dritte Strophe zu singen. Offiziell verboten sind die anderen beiden Strophen aber nicht. Dennoch muss nun ein Oberst seinen Hut nehmen, weil ein unbedarfter DJ aus offensichtlicher Unkenntnis einen verzeihlichen Fehler beging. Dies unterstreicht erneut, in welch einer absurden Dauerhysterie sich dieses völlig verrückt gewordene Land befindet – und zwar umso fanatischer mit zunehmender zeitlicher Distanz zu seinen dunkelsten Tagen, und nach dem weitestgehend erfolgten Ableben sämtlicher Zeitzeugen. (TPL)

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