Robert Habeck (Bild: shutterstock.com/penofoto)
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Service-Staatsanwälte des Linksstaats: Ermittler leiteten Presseanfrage an Habeck-Anwälte weiter

Die parteipolitische Voreingenommenheit vieler deutschen Staatsanwaltschaften entspringt nicht nur deren Weisungsbindung an die Exekutive und damit dem linken Parteienstaats, sondern resultiert offenbar auch aus der allzeit gefügigen, unterwürfigen und servilen Nähe zu den Politikern, deren dünnhäutige und absurde Strafanzeigen und –anträge sie mit voller Hingabe und oftmals prioritär bearbeiten. Dasss diese vorgeblich im Namen des Volkes tätigen Ankläger dabei oftmals eher als Rechtsanwälte der gekränkten Politikern fungieren denn als objektive Sachwalter öffentlicher Strafverfolgungsinteressen, wurde nun sogar gerichtlich gerügt – und zwar, was das Ganze noch brisanter macht, in einem Fall, bei dem der betreffende Politik selbst das Ziel der Ermittlungen war.

Denn das Verwaltungsgericht Dresden hat nun in einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden scharf kritisiert, weil diese eine Presseanfrage zu laufenden Ermittlungen gegen den  grünen Ex-Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck ohne Zustimmung des Journalisten an Habecks Verteidiger weitergeleitet hatte – inklusive eines internen Antwortentwurfs. Das Gericht wertet diese Unverfrorenheit und klare Parteinahme als unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit und das Recherchegeheimnis.

Klar unzulässige Praxis

In dem konkreten Fall hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen Habeck wegen des Verdachts verleumderischer Äußerungen im Bundestagswahlkampf gegen Sahra Wagenknecht und ihre Partei BSW ermittelt. Wie „Apollo-News“ berichtet, hatte der “Tagesspiegel”-Journalist Jost Müller-Neuhof im Juni 2025 eine Anfrage zu den Ermittlungen gestellt. Statt sie direkt zu beantworten, leitete die Behörde sie einseitig an Habecks Anwalt weiter – klar unzulässig, wie das Gericht beanstandet: Die die Staatsanwaltschaft habe daduch die Interessen des Beschuldigten über die Pressefreiheit gestellte und nicht ausreichend abgewogen, ob eine vorherige Anhörung Habecks zu der Anfrage überhaupt nötig war.

Trotz des Grundsatzes der “Waffengleichheit” im medialen Kontext sei eine automatische Weitergabe nicht gerechtfertigt, so das Urteil. Müller-Neuhof hatte erfolgreich gegen die skandalöse Praxis der Staatsanwaltschaft geklagt. Die hat die Ermittlungen gegen Habeck inzwischen – natürlich – längst eingestellt – gegen Zahlung von 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine; gleichwohl eine Schlappe für den grünen Liebling und Kinderbuchautor, über die die Öffentlichkeit praktisch nichts erfuhr. Die Staatsanwaltschaft redet sich heraus, die Unschuldsvermutung gelte „uneingeschränkt“ und eine Verurteilung sei wegen der hohen Hürden bei Äußerungsdelikten und der Meinungsfreiheit unwahrscheinlich gewesen. Wer das noch glaubt, glaubt auch an Weihnachtsmann und Osterhasen. (TPL)

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