Deutschlands Linksjustiz: Wieder mal eine Lachnummer - wenn es nicht zum weinen wäre (Collage:Jouwatch)
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Rechtsanwalt Haintz und die linksdrehenden Windmühlen der Justiz

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Rechtsanwalt Markus Haintz gehört zu den mutigen Anwälten, die sich auf die richtige Seite der Geschichte geschlagen haben und nun tapfer gegen die linksdrehenden Windmühlen der Justiz ankämpfen. Mit zu erwartenden Rückschlägen, die ihn aber nicht aufgeben lassen. Im Gegenteil.

Hier zwei aktuelle Fälle, die zeigen, auf wie schwer es ist, in Deutschland noch von Gerechtigkeit zu sprechen:

Fall 1:

Haintz schreibt:

„Die politisch abhängige Staatsanwältin Thore der Staatsanwaltschaft Erfurt ist der Ansicht, dass es sich bei der Aussage des Bundestagsvizepräsidenten und Linksextremisten Bodo Ramelow, der @BjoernHoecke giftige Pilze essen sehen möchte, um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die Äußerung sei auch nicht dazu geeignet, das öffentliche Wirken von Björn Höcke erheblich zu erschweren. Hierzu muss man wissen, dass diese spezielle Voraussetzung des Paragrafen 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) bei Oppositionellen regelmäßig von Staatsanwaltschaften angenommen wird, bei Posts mit lediglich 2-stelligen oder 3-stelligen Aufrufzahlen. Der Auftritt des Bundestagsvizepräsidenten Ramelow dagegen wurde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen und erreichte ein Millionenpublikum. Noch deutlicher kann Frau Staatsanwältin Thore nicht zeigen, dass sie eine abhängige Beamtin ist, die das tut, was der Staat von ihr möchte. Mit Recht hat das nichts zu tun.

Gegen Oppositionelle tritt die Staatsanwaltschaft als Anklägerin auf, ohne irgendetwas entlastendes zu argumentieren oder zu ermitteln. Wer zum links-grünen System gehört, braucht sich keine Sorgen zu machen. In solchen Fällen tritt die StA als Strafverteidigerin auf.“

Fall 2:

Haintz schreibt:

„Ich habe Strafanzeige gegen Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer erstattet. Weimer und dessen Ehefrauen stehen im Verdacht, auf deren Plattform „The European“ knapp 100 Texte von Alice Weidel ohne deren Genehmigung veröffentlicht zu haben und damit gegen die §§ 106 und 108a des Urhebergesetzes verstoßen zu haben. Ich halte ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung für offenkundig gegeben, unabhängig von einem etwaigen Strafantrag von Dr. Alice Weidel. Der Fall wurde durch Recherchen meines geschätzten Kollegen Alexander Wallasch öffentlich.

StA München II stellt Ermittlungsverfahren gegen Kulturstaatsminister Weimer und dessen Ehefrau ein Amtsträger haben in nichts zu befürchten. Sie können lügen, stehlen und Werbepartner betrügen, ohne von den politisch abhängigen Staatsanwaltschaften behelligt zu werden.“

Und auch zum berühmt-berüchtigten „Reichsbürger-Prozess“ hat er einen bemerkenswerten Kommentar verfasst:

„Die Termine in diesem Reichsbürger-Schauprozess sind schon bis 2026 festgelegt Der Staat kann sich hier keinen Freispruch leisten, da dieser Schauprozess nicht nur ein juristischer Skandal ist, sondern auch ein politischer. Die Tragweite ist so groß, dass man am Ende verurteilen muss.  Aber selbst wenn ein Freispruch erfolgen würde, dann wären die Gefangenen so lange in Untersuchungshaft gesessen, wie dies auch bei einer Verurteilung realistischerweise der Fall gewesen wäre.

Jedenfalls, wenn man berücksichtigt, dass eine Haftstrafe häufig nur zu 2/3 verbüßt werden muss. Die Strafe ist die Untersuchungshaft, die Strafe ist der Prozess.  Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hat das nicht ansatzweise etwas zu tun. Es ist eine Schande für ein Land, das sich als Demokratie bezeichnet und vorgibt, über einen funktionierenden Rechtsstaat zu verfügen.“

Es ist so wichtig für den Politikwechsel, dass es solche Anwälte wie Steinhöfel, Haintz, Höcker, Vosgerau und Brennecke gibt. Ohne sie könnte man sich nicht mal wehren gegen diesen Linksstaat.

Und auch Medien wie nius.de und Apollo News sind entscheidend im Kampf zwischen Gut und Böse. Das sieht man dann auch an solchen Recherchen:

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So einfach kommen die Linken heutzutage auf jeden Fall nicht mehr davon.

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