Die AfD in Brandenburg wird seit 2020 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die AfD hat nun eine alte Klage dagegen nach 5 Jahren Untätigkeit zurückgezogen. Nun inszeniert Brandenburgs Innenminister René Wilke daraus ein wahres Schmierentheater.
Am 2. Januar 2026 teilte das Verwaltungsgericht Potsdam mit: Zwei Klageverfahren aus 2019/2020 gegen die damalige Einstufung als Verdachtsfall und Erwähnungen in Verfassungsschutzberichten sind eingestellt – weil die AfD sie nach 5 Jahren der Verschleppung zurückgenommen hat.
„Wer tatsächlich demokratisch verfasst ist, würde ein Urteil wollen!“ , so Genosse Innenminister Wilke. Und weiter: „Durch die Rücknahme dieser Klagen hat die Spitze des AfD-Landesverbandes Brandenburg so deutlich ihr wahres Gesicht gezeigt wie selten zuvor.“ Die AfD wolle gar kein Urteil und stehe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Wilke hofft stattdessen auf einen schnellen Termin zur Hauptklage gegen die „gesichert rechtsextrem“-Einstufung.
So das laute Geplärre, das suggerieren soll, dass die AfD ob ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor Gericht kneifen würde. Pures Sozentheater, bei welchem der Minister die Fakten kunstfertig verdreht.
Denn, die AfD Brandenburg, namentlich Landeschef René Springer hat bereits klar und sachlich erklärt:
„Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Freitag, den 2. Januar 2026 mitgeteilt, dass zwei Klageverfahren aus den Jahren 2019 und 2020 unseres Landesverbandes gegen das Land Brandenburg eingestellt wurden. Hintergrund ist die Rücknahme der Klagen, die sich gegen die frühere Einstufung als Beobachtungs- bzw. Verdachtsfall sowie gegen entsprechende Erwähnungen in Verfassungsschutzberichten richteten. Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt. Der Verfassungsschutz selbst hat die rechtliche Lage verändert und damit die Grundlage dieser Verfahren entzogen. Unsere Klagerücknahme ist ein formaler Schritt nach der politisch motivierten Eskalation. Nebenbei sei angemerkt, dass eine Verfahrensdauer von über fünf Jahren mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz kaum vereinbar ist. Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung. Genau diese wird weiterhin gerichtlich überprüft. “
(SB)























