Carla Hinrichs (Bild: © Raimond Spekking; siehe Link:CC BY-SA 4.0)
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Es gibt noch gute Nachrichten! Klimaextremistin Hinrichs scheitert mit Berufung vor Berliner Gericht

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Das Urteil gegen Klima-Kleberin Carla Hinrichs bleibt bestehen: Die einstige Sprecherin der Klimagruppe „Letzte Generation“ wurde für ihre Taten zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, ging in Berufung. Diese scheiterte jetzt am Landgericht Berlin, das Urteil wurde bestätigt. Gut so!

Das Berliner Landgericht hat die Berufung der Klimaterroristin Carla Hinrichs, einer zentralen Figur der sogenannten „Letzten Generation“, verworfen und damit ein längst überfälliges Signal gesetzt. Die Geldstrafe von 6.000 Euro bleibt bestehen. Das Urteil bestätigt, was für viele Bürger offensichtlich ist: Das systematische Blockieren von Straßen ist kein Protest, sondern vorsätzliche Nötigung und ein Angriff auf die öffentliche Ordnung.

Hinrichs war bereits vom Amtsgericht Tiergarten wegen mehrerer Fälle von Nötigung und versuchter Nötigung verurteilt worden. In zahlreichen Aktionen setzte sie sich auf Fahrbahnen fest oder klebte sich dort an, um den Verkehr gezielt lahmzulegen. Tausende unbeteiligte Menschen wurden dadurch behindert: Berufstätige, Lieferdienste, Pflegekräfte, Eltern mit Kindern. Die Störungen waren nicht zufällig, sondern bewusst geplant. In mehreren Fällen kam es zusätzlich zu Widerstand gegen Polizeibeamte, die lediglich ihren gesetzlichen Auftrag erfüllten.

Das Landgericht stellte nun klar, dass politische Motive kein Freibrief für Rechtsbrüche sind. Besonders relevant ist die eindeutige Zurückweisung ihrer wahnhaft-ideologisch getriebenen Argumentation, man habe „keine anderen Mittel“ gehabt. Das Gericht hielt fest, dass es zahlreiche legale Wege gibt, politische Forderungen zu äußern.

Auch der Umstand, dass Hinrichs im Prozess Reue andeutete, spielte zu Recht keine Rolle. Maßgeblich sind die begangenen Taten, nicht nachträgliche Distanzierungen. Das Urteil macht deutlich, dass Dauerstraftaten nicht durch spätere Einsicht neutralisiert werden können.

In den Kommentarspalten heißt es:

„Damit gilt die Klimaextremistin Carla Hinrichs als vorbestraft und kann sich die Zulassung zum 2. Staatsexamen und ihren Berufswunsch Richter abschminken.“

„6000€ für den Schaden den diese Null der arbeitenden Bevölkerung und der Wirtschaft mit ihrer Sekte angetan hat ?“

„Eigentlich gehört hinten noch mindestens eine Null dran…“

(SB)

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