Im Bendels/Deutschlandkurier-Prozess als Freiheitsfeindin entlarvt: Ex-Innenministerin Nancy Faeser (Foto: GROK)
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Faeser hasst die Meinungsfreiheit: Strafprozess gegen „Deutschlandkurier“-Chef Bendels geht am Mittwoch in die Verlängerung

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Übermorgen, Mittwoch, den 14. Januar, beginnt um 9 Uhr einer der wichtigsten politischen Prozesse dieses jungen Jahres mit einer abzusehenden großen – hoffentlich sogar riesigen – Medienpräsenz sowie einem gewiss nicht minder hohen Interesse der Öffentlichkeit: Vor dem Bamberger Landgericht geht nämlich die Justizfarce um ein zwar erkennbar satirisches, aber dennoch staatsanwaltschaftlich inkriminiertes Meme, das „Deutschlandkurier”-Chefredakteur David Bendels über die damalige SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser gepostet hatte, in die nächste Runde. In erster Instanz – der Linksstaat hält zusammen – war Bendels im April letzten Jahres zu einer skandalösen siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun steht die Berufungsverhandlung an.

Auf dem Ende Februar 2024 von Bendels veröffentlichten Mema war Faeser zu sehen war, wie sie ein Schild mit der erkennbar satirischen Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ vor sich hielt. Dieses für jedermann ersichtlich und offenkundig untergeschobene und ihr in den Mund gelegte Zitat war, zumal in den augenzwinkernden Gesamtarrangement, vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt und nimmt sich vergleich mit allem, was Satire-Magazine wie “Eulenspiegel” oder erst recht “Titanic” in der Vergangenheit ungestraft publizierten, geradezu lächerlich harmlos aus.

Internationale Fassungslosigkeit

Das Bamberger Gericht hatte, ganz im Ungeist der neuen Ära im zunehmend autoritären Post-Merkel-Deutschland, das Meme nichtsdestotrotz als „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem eigens für Politikerbeleidigung strafverschärften Beleidigungsparagraphen 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der auch als „Majestätsbeleidigungsparagraph“ berüchtigt ist, gewertet.

Faeser selbst hatte es zuvor – natürlich – nicht für unter ihrer Würde (falls vorhanden) erachtet, persönlich Strafantrag wegen dieser Petitesse zu stellen. Die völlige Absurdität dieses Urteils und das gegen Bendels verhängte kafkaeske Strafmaß hatte national und sogar weit über die deutschen Grenzen hinaus für Fassungslosigkeit gesorgt; gerade auch in den USA wurde der Vorgang als weitere verstörende Bestätigung einer von der Trump-Administration bereits seit Amtsantritt monierten Entwicklung der schleichenden Zensur und Justizwillkür gegen kritische Journalisten wahrgenommen – zu Recht. Die erheblichen Reaktionen auf das Urteil erklärt auch das immense Interesse an der nunmehrigen Berufungsverhandlung.

Staatsanwaltschaft ging ihrerseits in Berufung – weil sie Urteil zu milde fand!

Zahlreiche Prozessbeobachter und Medienvertreter aus dem In- und Ausland haben sich bereits akkreditiert oder angemeldet, um persönlich mitzuerleben, wie es in dieser Causa weitergeht: Wird der Senat Deutschland abermals vor aller Welt zum Narren machen, oder haben sich am Landgericht doch noch Reste bürgerlicher Freiheit und demokratischer Rechtstaatlichkeit bewahrt? Seitens der Anklagebehörde ist davon nicht auszugehen; wie verbohrt über geradezu fanatisch diese erpicht ist, die mimosenhafte Rachsucht der humorlosen und kleingeistigen Linksextremistin zu erfüllen, hatte sich bereits daran gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft selbst, die dieses Witzverfahren auf Kosten der Steuerzahler zu verantworten hat, ernsthaft ebenfalls Berufung gegen das Urteil einlegte – weil sie es für zu milde hält!

Bendels‘ Verteidiger, der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, erklärte: „Wir erwarten, dass das Landgericht Bamberg David Bendels im Berufungsverfahren freisprechen wird.“ Vosgerau verweist darauf, dass das Urteil des Amtsgerichts Bamberg aus mehreren Gründen rechts- und verfassungswidrig sei. So etwas ist in diesem völlig links abgedrifteten Obrigkeitsstaat jedoch mittlerweile kein Hindernis mehr. Dem Schandurteile des Amtsgericht könnte daher durchaus eine Bestätigung oder gar Verschärfung beim Landgericht nachfolgen. Ab Mittwoch wird sich zeigen, ob der Gerechtigkeit und Artikel 5 Grundgesetz Geltung verschafft wird – oder ob Bendels mit seinem Team diesen Irrsinn durch sämtliche Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof durchfechten muss. Er selbst ist dazu jedenfalls entschlossen. (red.)

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