Gestern hatte sich bereits abgezeichnet, dass nun möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft angesichts der völlig irren Tatvorwürfe und der riesigen öffentlichen Empörung aufgrund der Kriminalisierung einer eindeutigen Satire im von Nancy Faeser angestrengten Strafverfahren gegen Deutschlankurier–Chef David Bendels einen Kurswechsel vollziehen würde – und nun doch Freispruch in der heutigen Berufungsverhandlung für ihn fordern würde. Zunächst hatte außer Bendels auch die Strafverfolgungsbehörde selbst Berufung eingelegt – weil ihr das absurde Strafmaß der ersten Instanz (sieben Monate auf Bewährung) noch immer zu gering war; der damals verantwortliche ermittelnde Staatsanwalt ist inzwischen übrigens als Richter ans Bamberger Landgericht gewechselt (nicht in der in diesem Prozess zuständigen Kammer freilich) und hatte sich offenbar mit seiner besonders unerbittlichen Haltung gegen Regierungskritikern für eine glorreiche Justizkarriere empfehlen wollen.
Nachdem es dann heute früh seitens der Staatsanwaltschaft geheißen hatte, dass auch sie einen Freispruch beantragen werde, sollten sich in der heute um 9 Uhr beginnenden Berufungsverhandlung keine „neuen Umstände“, wurde Bendels nun endlich freigesprochen.Dennoch bleibt bei dem Verfahren ein “bitterer Beigeschmack”, wie Bendels “Deutschlandkurier” kommentiert, denn dass sich der Chefredakteur des Portals überhaupt wegen einer glasklaren Satire gerichtlich verantworten musste, ist skandalös genug.
Wichtiges Signal
Bendels hatte im Februar 2023 auf X eine satirische Fotomontage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geteilt, auf der diese ein erkennbar hineinmontiertes Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hält. Dafür hatte das Amtsgericht Bamberg unfassbare sieben Monate Haft auf Bewährung verhängt – wegen Verleumdung. Das Landgericht hob heute dieses Schandurteil nun auf – mit einer Begründung, mit der eigentlich schon Nancy Faesers Strafantrag hätte abgeschmettert werden müssen: Die Äußerung war als satirische Meinungsäußerung durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) klar gedeckt. Vor Ort waren in der heutigen Berufungsveranstaltung zahlreiche Medienvertreter, Zuschauer und Unterstützer Bendels.
Gerade nach den kürzlichen Willkürverschärfungen durch EU-Zensurgesetze und den ungeheuerlichen verfassungsfeindlichen Zensur- und Verbotsforderungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther gilt das Urteil als wichtiges Signal, um einer zunehmend autoritären Politik die Grenzen aufzuzeigen. Gut, dass der deutsche Rechtsstaat (noch) funktioniert – wenn auch der Meinungsfreiheit, die früher ungleich mehr respektiert wurde, heute erst nach langwierigen Prozessen und in den höheren Instanzen Geltung verschafft wird. Bendels selbst, auch im Namen des “Deutschlandkuriers”, sowie sein Verteidiger Ulrich Vosgerau zeigten sich zufrieden und erleichtert über das Urteil.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst, die ebenfalls im Gerichtssaal war, sandte von dort diese Videonachricht an die Leser von Journalistenwatch und Ansage:























