2025 sank die Zahl der Asylanträge zwar um über 50 Prozent, wenn auch immer noch 113.236 einen Erstantrag stellten, dafür tickt die demographische Zeitbombe aber immer lauter. Denn 17.707 Asylbewerber sind Babys, die im letzten Jahr in Deutschland geboren wurden und deren Eltern für sie Asyl beantragten, weil sie selbst sich noch in einem eigenen Verfahren befinden. Damit wurden 15,6 Prozent aller Erstanträge auf Asyl im Namen von Babys gestellt. Die meisten Asylanträge (21,1 Prozent) wurden vergangenes Jahr von Afghanen gestellt, 2024 stammten die meisten von Syrern, die im letzten Jahr auf Platz zwei lagen, gefolgt von Türken.
Und die Zahl von 2025 liegt sogar noch erheblich unter der der vergangenen Jahre. 2024 stammten 21.270 Asylanträge von Babys, 2023 waren es 22.603, und in den Jahren davor 24.791, 25.879 und 26.520. Dies ist ein weiteres Resultat des absoluten Irrsinns des deutschen Asylrechts. Bewerber können bis zu achtmal (!) gegen einen abgelehnten Asylantrag Einspruch einlegen. Zunächst können sie vor dem Verwaltungsgericht klagen, dann vor dem Oberverwaltungsgericht, danach können sie sich als „Härtefall“ bei der Landesregierung melden und wenn auch das nicht zum Erfolg führt, können sie einen neuen Asylantrag stellen und das ganze Prozedere beginnt von vorne.
Alles auf Kosten des Steuerzahlers
Aber auch, wenn ihr Antrag zum zweiten Mal fehlschlägt, können sie immer noch auf „subsidiären Schutz“ oder auf Abschiebeschutz klagen. Der Rechtsweg dauert insgesamt etwa zweieinhalb Jahre in Anspruch und geht natürlich komplett auf Kosten des Steuerzahlers. Während der ganzen Zeit erhalten die Asylbewerber Sozialhilfe, es werden ihnen Anwälte gestellt, sie erhalten Prozesskostenbeihilfe und die Millionen von Verfahren werden natürlich auch von der Allgemeinheit bezahlt, zumal sie auch noch zu Lasten anderer Verfahren gehen, die auf der Strecke bleiben, um die Flut an Asylfällen zu bewältigen. Und selbst wenn endgültig sämtliche Möglichkeiten ausgereizt sind, bedeutet das noch lange nicht, dass die abgelehnten Asylbewerber dann endlich abgeschoben werden. Die allermeisten bleiben in Deutschland und können nach fünf Jahren auch noch den deutschen Pass beantragen.
Angesichts solcher Möglichkeiten, empfiehlt es sich natürlich, während der Wartezeit auch gleich noch für Nachwuchs zu sorgen, in dessen Namen dann ebenfalls Asyl beantragt wird, was eine Abschiebung der Eltern im Erfolgsfall erst recht ausschließt. Es ist ein einziger Wahnsinn, der hier betrieben wird. (TPL)























