Trauer um Mordopfer Liana K. in Friedland: Ein weiterer ungesühnter Mord durch einen Profiteur der verbrecherischen Politik Angela Merkels (Foto:ScreenshotYoutube)
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War klar: Irakischer Zug-Schubser und Mörder von Liana K. aus Friedland natürlich „schuldunfähig“

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In Niedersachsen bahnt sich der nächste Justizskandal im Zusammenhang mit Migrantenkriminalität an. Die Staatsanwaltschaft Göttingen will noch nicht einmal Anklage gegen Muhammad A., den mutmaßlichen Mörder des 16jährigen ukrainischen Mädchens Liana K., erheben, weil bei diesem Schizophrenie diagnostiziert worden und deshalb davon auszugehen sei, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Stattdessen hat man eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Göttingen eingereicht. An dessen Ende steht keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, sondern die Unterbringung in der Psychiatrie oder einer Entziehungsanstalt. Inzwischen ist es also schon so weit, dass aufgrund der bei kriminellen Migranten ohnehin obligatorischen Pauschaldiagnose einer psychischen Erkrankung nicht einmal mehr eine gerichtliche Aufarbeitung ihrer Untaten stattfindet, bevor sie in eine Psychiatrie gesteckt werden. Auch diese erfolgt nun quasi-automatisch.

Der abgelehnte und ausreisepflichtige Iraker hatte Lina K. im vergangenen August in Friedland mutmaßlich gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen und dadurch getötet. Der Mord war von den üblichen offiziellen Vertuschungsversuchen und Ablenkungsmanövern begleitet worden. Es gebe zu wenig Betreuung für psychisch kranke Migranten wurde unter anderem beklagt, anstatt das Problem beim Namen zu nennen, dass der Mann erstens grundsätzlich nichts in Deutschland zu suchen hatte und zweitens längst hätte  abgeschoben werden müssen. A. war im August 2022 nach Deutschland eingereist.

Nicht mal mehr Anklage wird erhoben

Zuvor hatte er bereits in Litauen (!) – ebenfalls einem EU-Land, womit er überhaupt kein Recht auf Aufenthalt hierzulande hatte, einen Asylantrag gestellt. Gegen dessen Ablehnung hatte A. Widerspruch eingelegt, der im März 2025 vom Verwaltungsgericht Göttingen endgültig abgelehnt wurde. Seitdem war A. ausreisepflichtig. Ein im Juli gestellter Antrag auf Abschiebehaft wurde vom Amtsgericht Hannover abgelehnt, einen Einspruch dagegen hielt die Landesaufnahmebehörde nicht für angebracht. Liana K. bezahlte dies mit ihrem Leben. Die AfD hatte im niedersächsischen Landtag festgestellt, der Fall zeige einmal mehr, wie „dysfunktional“, „versagend“ und „defizitär“ das System sei. Wie könne es sein, dass ein Verwaltungsgericht über zwei Jahre brauche, um über eine Dublin-Überstellung zu entscheiden?, fragte sie und kritisierte, es sei „unverständlich, dass die Landesaufnahmebehörde im 14. Jahr ihres Bestehens scheinbar nicht in der Lage ist, einen korrekten Antrag auf Abschiebehaft beim Amtsgericht zu stellen“.

Die Mutter von Liana K. hatte bereits damit gerechnet, dass sie von diesem Staat keine Gerechtigkeit für den völlig sinnlosen und überflüssigen Tod ihres Kindes erfahren wird, der nur auf eine verbrecherische Migrationspolitik zurückzuführen ist. Letzte Woche erinnerte sie gegenüber der „Jungen Freiheit“ daran, dass A. 2025 wegen Exhibitionismus kurzzeitig in einer normalen Haftanstalt einsaß. „Wo ist die Gerechtigkeit, wenn er jetzt für den Mord an einem unschuldigen Kind in eine Psychiatrie und nicht ins Gefängnis geht?“, fragte sie. Nun bestätigen sich ihre Befürchtungen, und dieser Staat erweist sich einmal mehr als Feind und Verächter seiner eigenen Bürger. (TPL)

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