Der Skandal um das von ihrer Schule verbotene Praktikum, das eine 16-Jährige bei dem Brandenburger AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer absolvieren wollte, zeigt wieder einmal das konzertierte Zusammenwirken staatlicher Stellen beim Kampf gegen die AfD. Am Freitag wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Schülerin zurück und bestätigte damit einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Januar. Als Vorwand für diese staatliche Willkürmaßnahme musste wieder einmal die rein politisch motivierte Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz herhalten. In einem Erlass vom vergangenen November hatte der Brandenburger SPD-Bildungsminister Steffen Freiberg festgelegt, dass als gesichert extremistisch eingestufte Vereinigungen mit den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz nicht vereinbar seien. Diese und das AfD-Gutachten des Landesverfassungsschutzes vom 14. April 2025 nahm die Schulleitung als Begründung für das Verbot des Praktikums vom 12. Dezember. Dem schloss das Gericht sich an.
Das von der 16-Jährigen gewünschte Betriebspraktikum habe „als ungeeignet“ angesehen werden können, „weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehört“, hieß es. Zu einer Überprüfung der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sei die Schulleitung nicht verpflichtet. Die Entscheidung der Schulleitung verstoße weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung. Die Schülerin könne sich auch nicht auf das Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheide. Die Kosten des Verfahrens trägt nun die Schülerin.
Offenkundig politisch motivierte Entscheidung – wegen Willkür-Etikett “gesichert rechtsextrem”
Hier zeigt sich erneut, mit welchen Winkelzügen das Demokratieprinzip ausgehebelt und eine völlig legale Partei so behandelt wird als sei sie faktisch verboten. Um das Maß voll zu machen, wurde die Entgegnung des Schulamts auf die Beschwerde der Schülerin am 23. Dezember auch noch von dem Verwaltungsjuristen Sven Wiedenhöft eingereicht, der bei den Kommunalwahlen in Frankfurt (Oder) 2019 für die Grünen kandidiert hatte. Darin hieß es allen Ernstes: „Die minderjährige Schülerin wäre im Fall der Gestattung des Praktikums ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung damit unmittelbar der laut der Einstufung erwiesen rechtsextremistischen und verfassungswidrigen Ideologie der Partei ausgesetzt“. Den linken Radikalismus, dem Schüler bei einem Praktikum bei Linken oder Grünen ausgesetzt wäre, hält man natürlich für ungefährlich, beziehungsweise bestreitet einfach seine Existenz. Springer erklärte zu der Gerichtsentscheidung über das Praktikum: „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten verwehrt wird“, Es handele sich um eine „offenkundig politisch motivierte Entscheidung“. Wer in Brandenburg ein Praktikum bei der Linkspartei machen wolle, bekäme Applaus – wer sich bei der AfD engagiere, werde systematisch ausgegrenzt.
Es ist eine einzige antidemokratische Farce, die sich in diesem Land vollzieht. AfD-Kandidaten wird unter völlig grotesken Vorwänden die Teilnahme an Wahlen verboten, der AfD werden in Bund und Ländern parlamentarische Rechte systematisch vorenthalten, sie wird permanent verunglimpft und nun soll auch noch das Abgeordnetengesetz dahingehend geändert werden, dass die Bezahlung von Abgeordnetenmitarbeitern durch den Bundestag an deren sicherheitsrechtliche Zulassung gekoppelt werden, zu der auch der Verfassungsschutz herangezogen werden darf, der dann natürlich die politisch gewünschten Vorwände liefern wird, um AfD-Mitarbeitern die Bezahlung zu streichen. Auch dieses Gesetz richtet sich ausschließlich gegen die AfD. Sämtliche Bundestagsmitarbeiter, denen in dieser Wahlperiode der Zugang zum Bundestag oder zur Parlaments-IT verweigerte, entstammten der AfD-Fraktion. Bei keinem Mitarbeiter irgendeiner anderen Fraktion, nicht einmal der offen und hemmungslos extremen Linken, hatte man dagegen irgendwelche Sicherheitsbedenken. Mehr und mehr zeigt sich, dass es hierzulande keine Gewaltenteilung mehr gibt und der gesamte Staatsapparat zusammenwirkt, um die größte Oppositionspartei mit allen Mitteln zu sabotieren. (TPL)























