Jens Spahn (Bild: shutterstock.com/Von Alexandros Michailidis)
Jens Spahn (Bild: shutterstock.com/Von Alexandros Michailidis)
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Heuchler! Jens Spahns Abschaffung des Politiker-Beleidigungsparagrafen hat die AfD längst schon als Gesetzesentwurf eingebracht

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Jens Spahn präsentiert sich als Retter der Meinungsfreiheit und fordert die Abschaffung des Politiker-Sonderparagrafen § 188 – dabei hat die AfD genau diesen Gesetzentwurf schon vor über einem halben Jahr als Gesetzesentwurf eingebracht. Corona-Jens müsste einfach zustimmen. Von der AfD klauen und hinter die Brandmauer verschleppen, das ist die CDU!

Jens Spahn, trotz unglaublicher Corona-Verfehlungen Unionsfraktionschef, führte Ende letzter Woche ein unglaubliches Schmierentheater auf: Er forderte die Abschaffung des § 188 StGB. Ein verlogener Auftritt, bei dem er sich als mutiger Kämpfer für Gleichheit inszeniert. Er behauptet, der Paragraf erwecke den Eindruck, „die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen“. Der normale Beleidigungstatbestand reiche völlig aus: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“ Corona-Spahn präsentiert das als seine eigene, progressive Idee. In Wahrheit ist das Ganze eine dreiste AfD-Kopie und ein billiger Versuch, sich mit fremden Federn zu schmücken.

Denn diese Forderung ist keineswegs originell. Bereits am 26. Juni 2025 hat die AfD einen vollständigen, detaillierten Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht: „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ (Drucksache 21/652). Initiiert von Abgeordneten wie Stephan Brandner, Thomas Fetsch und Rainer Galla, unterzeichnet von Alice Weidel und Tino Chrupalla.

 

Der Antrag liegt seit über einem halben Jahr im Ausschuss und wartet nur auf die Bearbeitung.
Die AfD argumentiert fundiert: § 188 verstößt gegen Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 5 GG (Meinungsfreiheit). Er schafft eine privilegierte Politiker-Kaste, ermöglicht Missbrauch durch Einschüchterung (Hausdurchsuchungen, Massenanzeigen), führt zu einer „Politiker-Abzock-Industrie“ und kriminalisiert oft berechtigte Kritik.

Besonders die Corona-Erweiterung auf Kommunalpolitiker war unnötig und ungerecht. Umfragen bestätigen: 76 % der Bürger zweifeln an echter Meinungsfreiheit, ein Drittel schweigt aus Angst vor Repressalien.
Die AfD-fordert bereits vor Spahns Showauftritt § 188 komplett zustreichen – im Gesetz als „weggefallen“ markieren, sofortiges Inkrafttreten nach Verkündung. Der Entwurf ist rechtlich sauber, durchdacht und auf Prinzipien wie Radbruchs Formel gestützt.

Einer der AfD-Antragsteller, Stephan Brandner, bemerkt: „Hatten wir vor ein paar Wochen im Bundestag gefordert… da waren cdu & csu noch dagegen…🤪#Heuchler!“ Sprich: Jens Spahn müsste nur zustimmen. Der fertige Antrag liegt vor – keine Ausreden mehr. Stattdessen macht er PR, klaut die Idee und ignoriert die Pionierarbeit der AfD.

(SB)

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