Trotz oder vielleicht gerade wegen Donald Trumps Ankündigung, bei weiterem Fortgang der Anti-ICE-Proteste und damit einhergehenden brutalen Attacken auf die Beamten den „Insurrection Act“ in Kraft setzen zu wollen, wollen die „Aktivisten“ die ohnehin angespannte Situation offensichtlich weiter eskalieren lassen.
Nicht nur, dass am heutigen Sonntag einige Kirchen in der Stadt während des sonntäglichen Gottesdienstes von den bezahlten Linken heimgesucht wurden, nein, neuerdings tauchen immer mehr dieser Gestalten bewaffnet in der Öffentlichkeit auf.
Offenbar handelt es sich bei denen um Leute, die den Zweiten Verfassungszusatz (Recht auf Waffenbesitz) wissentlich falsch interpretieren.
Dieser wurde zwar einst deswegen in das „Bill of Rights“ aufgenommen, um sicherzustellen, dass sich das Volk jederzeit gegen eine tyrannische Regierung zur Wehr setzen kann.
Strafrechtlich relevante Unbotmäßigkeit
Was die Gründerväter aber keinesfalls im Sinn hatten, war, dass man das Recht auf den Besitz und das Tragen einer Waffe dazu benutzt, um damit Widerstand zu leisten, wenn die Regierung bestehende Gesetze umsetzt, so wie es eben im Falle von Abschiebungen und damit einhergehenden Verhaftungen geschieht.
Ironischer Weise sind diejenigen, die durch das demonstrative Tragen der Waffen als Drohgebärde die Situation ganz offensichtlich anheizen wollen, von den Aktionen von ICE in keiner Weise persönlich betroffen.
Schuldig genug im strafrechtlichen Sinne machen sie sich ohnehin schon dann, wenn sie die Beamten bei Festnahmen blockieren und behindern.
Zur Zeit sieht es wahrlich nicht danach aus, als ob die Proteste gegen die Abschiebungen von allein abklingen würden.
Angekündigt hatte Trump ja bereits vergangene Woche, dass er den besagten Insurrection Act – der ihm als Bundesregierung Vollmachten gegen aufständische Einzelstaaten verleiht – zu aktivieren gedenkt. Wie lange wird er sich angesichts dieser offenen Sabotage durch die Demokraten und ihre „Aktivisten“ noch zurückhalten?
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Der obige Beitrag stammt von Tom Schiller (sein Blog siehe hier).























