Eine Justizministerin, die sich politische Wettbewerber per Parteienverbot vom Hals schaffen will. Ist Genossin Stefanie Hubig (SPD) in diesem Amt noch tragbar? Steht sie überhaupt auf dem Boden der FDGO?
Genossin Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert unverhohlen die Prüfung eines Parteiverbots gegen die AfD – und das sogar, falls das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ aufhebt. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte die SPD-Politikerin Hubig: „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen.“ Politische Gründe? Hier liegt der Hund begraben: Hubigs Forderung ist nichts anderes als ein politischer Schlag gegen den Wettbewerber, getarnt als Schutz der Grundordnung.
Lassen wir uns nicht täuschen. Die AfD kämpft derzeit vor Gericht gegen die Klassifizierung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Experten kritisieren diese Einstufung: AfD-Forderungen seien zwar „unsinnig“, aber „nicht verfassungswidrig“. Doch Genossin Hubig ignoriert das. Sie beruft sich auf ihren Genossen Bundespräsident Steinmeier, der ein Verbot als „nicht per se undemokratisch“ bezeichnete – eine Phrase, die aus dem Herzen einer autoritären Seele zu sprechen scheint. Hubig meint, es müsse geprüft werden, ob die „Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt“, und dann „gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen“. Das klingt nach Routine, ist aber ein Frontalangriff auf die Pluralität.
Erinnern wir uns: Parteiverbote sind in Deutschland ultima ratio, nur für Parteien gedacht, die aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) bekämpfen. Die NPD entkam 2017 knapp einem Verbot, weil das Bundesverfassungsgericht trotz extremistischer Tendenzen keine reale Bedrohung sah. Nun will Hubig die AfD – eine Partei mit Millionen Wählern, die in Umfragen führt – verbieten, auch ohne gerichtliche Bestätigung der Extremismusvorwürfe? Das riecht nach Panik der etablierten Parteien. SPD und Grüne verlieren Boden, die AfD gewinnt. Vergleiche mit 1933 drängen sich auf – nicht, weil die AfD nazistisch wäre, sondern weil Hubigs Methode an die Gleichschaltung erinnert: Unliebsame Stimmen mundtot machen.
Die Konsequenzen wären katastrophal. Ein Verbot würde Millionen Wähler entrechten. Hubig spricht von „wehrhafter Demokratie“, doch sie pervertiert sie zu einer Waffe gegen Andersdenkende. Die SPD ist längst zu einer Partei mutiert, die aus Machtgier die Grundrechte opfert.
Es ist Zeit, Klartext zu reden: Solche Forderungen disqualifizieren Hubig als Justizministerin. Sie untergräbt das Vertrauen in die Justiz, die sie leiten soll. Rücktritt wäre der einzig ehrenhafte Schritt. Andernfalls riskiert Deutschland einen Präzedenzfall: Heute die AfD, morgen jede Opposition, die den Mächtigen missfällt. Die wehrhafte Demokratie schützt vor Extremisten – nicht vor Wählern. Hubigs Kurs ist ein Verrat an der Republik.
(SB)























