Andrea Lindholz (Bild: Screenshot)
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Im Bundestag ist es nun strafbar, der Regierung Inkompetenz vorzuwerfen

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Im Deutschen Bundestag gilt seit Kurzem eine neue Faustregel: Inkompetenz darf sein – sie zu benennen nicht. Allerdings nur dann nicht, wenn der Absender das falsche Parteibuch trägt. Denn die jüngst verschärfte Ordnungs- und Strafpraxis richtet sich nicht etwa gegen den allgemeinen Verfall parlamentarischer Umgangsformen, sondern ganz gezielt gegen eine einzige Fraktion: die AfD – ausgerechnet die größte Oppositionspartei.

Im Deutschen Bundestag wird derzeit ein Schauspiel aufgeführt, das selbst ambitionierte Provinztheater beschämen würde. Regie führt die CSU-Funktionärin Andrea Lindholz als eine der unzähligen Vizepräsidentinnen des Bundestags, die über die Zulässigkeit oppositioneller Kritik richtet. Nebenrolle in diesem Schmierentheater spielt die AfD, genauer gesagt ihr Bundestagsabgeordneter Martin Hess.

Er hatte, wie das Magazin Nius berichtete, in einer Aktuellen Stunde zum linken Terroranschlag von Berlin der SPD-Abgeordneten Rasha Nasr „Inkompetenz“ im Kampf gegen Linksextremismus vorgeworfen. Da diese Wertung gegen eine einzelne Person gerichtet gewesen war, sei es ein „persönlicher Angriff“, begründet Lindholz und rechtfertigte damit den erteilten Ordnungsruf. Der dritte kostet 2.000 Euro, jeder weitere 4.000 Euro. Ach ja! Genossin Nasr hatte in der gleichen Debatte Hess zuerst fehlende Empathie vorgeworfen. Das wiederum interessierte Lindholz nicht.

Seit Lindholz das Amt der Vizepräsidentin innehat, scheint sie ihre Aufgabe weniger als Hüterin der Geschäftsordnung zu verstehen, sondern eher als Disziplinarbeauftragte für unliebsame Opposition. Besonders im Fokus: die größte Oppositionsfraktion. Wer aus den Reihen der AfD spricht, spricht offenbar unter verschärfter Beobachtung. Und wer wie Baumann die Regierung scharf kritisiert, lernt schnell, dass Kritik nicht widerlegt, sondern bepreist wird.

Ordnungsrufe, Strafandrohungen, Geldbußen – das Arsenal ist reichhaltig, wenn der Redner das falsche Parteibuch besitzt. Bemerkenswert dabei: Dieselben Maßstäbe gelten ausschließlich für die AfD. Diffamierende Zwischenrufe, persönliche Angriffe und ideologische Ausfälle aus Regierungskreisen oder von linken Abgeordneten werden großzügig überhört.

Das Muster ist so offensichtlich wie unerquicklich: Nicht der Inhalt entscheidet, sondern der Absender. Die CSU-Vizepräsidentin agiert dabei nicht als neutrale Sitzungsleiterin, sondern als politische Akteurin, die ihre Position nutzt, um gezielt gegen die AfD vorzugehen – und sich dabei besonders gern an Baumann abarbeitet.

So entsteht eine neue parlamentarische Realität: Die Regierung darf scheitern, die Koalition darf moralisieren, aber die Opposition – sofern sie AfD heißt – soll bitte schweigen oder zahlen. Demokratie mit Gebührenordnung.

Am Ende bleibt die Erkenntnis: Wer sich so aufführt, verteidigt nicht die Würde des Bundestages, sondern die eigene Machtposition. Und wer die größte Oppositionspartei mit Ordnungsrufen bekämpfen muss, hat offenbar Angst vor Worten – nicht vor deren Ton, sondern vor ihrem Wahrheitsgehalt.

Das ist kein Anstand. Das ist ein Schmierentheater.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, teilte auf X mit, dass er sich im Ältestenrat des Bundestags über diesen Ordnungsruf beschwert habe. Er wollte wissen, ob die Opposition die Regierung nun gar nicht mehr kritisieren darf. Darauf habe ihm das Präsidium geantwortet, es sei „die Gesamtschau der Rede gewesen“, an der sich die Christsozialistin Lindholz gestoßen habe.

(SB)

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