Das Schüren von Russenangst und Kriegshysterie zur Militarisierung von Gesellschaften und der Rechtfertigung staatlicher Übergriffe, ist keineswegs auf Deutschland beschränkt, sondern eine europaweite Entwicklung. Am Montag erhielten Tausende Norweger Post vom Militär, das ihnen mitteilte, dass ihre Häuser, Fahrzeuge, Boote und Maschinen im Kriegsfall beschlagnahmt werden könnten, um sicherzustellen, „dass die Streitkräfte in einer Kriegssituation Zugang zu den für die Verteidigung des Landes notwendigen Ressourcen haben“. Für dieses Jahr werden rund 13.500 vorbereitende Beschlagnahmungen ausgesprochen. In Friedenszeiten hätten die Briefe keine praktischen Auswirkungen, sondern dienten lediglich dazu, die Eigentümer darüber zu informieren, dass das Militär im Falle eines Konflikts ihre Güter beschlagnahmen kann, teilten die Streitkräfte mit.
In Deutschland gibt es längst ähnliche Pläne. Bertram Brossardt, der Hautgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW), verkündet in einem Informationspapier: „Im äußersten Fall ist eine Umstellung der gesamten Wirtschaft auf Planwirtschaft möglich“. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall könne in die Grundrechte privater Wirtschaftsunternehmen eingegriffen werden, wobei deren Herkunft oder Besitzverhältnisse unerheblich seien, solange es auf deutschem Boden stehe. Damit wären auch die Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen betroffen, wenn Arbeitnehmer zum Wehrdienst, zum Zivilschutz und im öffentlichen Interesse auch zu anderen Unternehmen, zum Beispiel im Rüstungsbereich, abgezogen werden. Die private Wirtschaft müsse sich im Ernstfall bewusst sein, dass Gegenstände aller Art oder Grundstücke enteignet oder anderweitig genutzt oder Unternehmen bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie im Güter- und Personenverkehr nachrangig behandelt werden könnten.
Alle Arten von Eingriffen möglich
„Klar ist: Im Bündnisfall wird Deutschland seinen Beitrag leisten. Dieser ist detailliert im geheimen Operationsplan Deutschland festgehalten“, stellt Brossardt klar. Auf Einschränkungen durch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit dürften sich die Unternehmen jedenfalls nicht verlassen. Der derzeit geltende verfassungsrechtliche und gesetzliche Rahmen lasse sich schnell aushebeln, denn das Grundgesetz sehe für den Verteidigungsfall verkürzte Gesetzgebungsverfahren und damit kurzfristige Ausweitungen des Rechtsrahmens vor, soweit die jeweilige Situation dies erfordere. Die sogenannten Generalklauseln ermöglichten grundsätzlich alle Arten von Eingriffen durch die öffentlichen Behörden. Das laufe dann jeweils auf lageabhängige Entscheidungen hinaus und mache konkrete Prognosen schwierig. Wie die Rechtsfachleute des VBW in dem Informationspapier weiterschreiben: „Wenn es zur Abwendung schwerwiegender Gefahren unerlässlich sein sollte, würden die Regelungen sogar eine Umstellung der gesamten Wirtschaft auf Planwirtschaft durch den Staat ermöglichen“, erklären die Rechtsexperten des VBW.
Das seit Anfang des Jahres geltende Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das zahlreiche Maßnahmen ermöglicht, um mehr Menschen für den Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen, werde auch Auswirkungen auf die Personalverfügbarkeit und Personalplanung der Unternehmen haben. Darüber hinaus werde es durch das Bestreben, die Attraktivität des Wehrdienstes zu steigern, voraussichtlich schon vor dem Spannungs- oder Verteidigungsfall zu vermehrten Freistellungen von Arbeitnehmern kommen. Auch die Hamburger Handelskammer hat bereits ihre Bereitschaft demonstriert, den Russen mit allen Mitteln zu bekämpfen. Letzten Monat legte sie einen „Vorsorgeplan“ über Resilienz, Wehrfähigkeit und Rechtslage im Spannungs- und Verteidigungsfall für ihre rund 180.000 Mitgliedsunternehmen vor.
Kadavergehorsam bei der Kriegstreiberei
Damit wurde der „Operationsplan Deutschland“ der Bundeswehr von 2024 ergänzt, der die Grundlage für die Mobilisierung der NATO und die Verlegung hunderttausender Soldaten nach Osteuropa im Verteidigungsfall vorsieht. „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie eng wirtschaftliche Stabilität, gesellschaftliche Resilienz und Sicherheit verflochten sind“, meint Norbert Aust, der Präses der Handelskammer Hamburg. Krisenvorsorge sei heute „ein strategischer Vorteil – und Voraussetzung dafür, dass Unternehmen und unser Standort in einer unsicheren Welt stabil und handlungsfähig bleiben“.
Es ist atemberaubend, wie hier Verbände kadavergehorsam an der Kriegstreiberei mitwirken, anstatt gegen diesen Irrsinn zu protestieren und wie weit die Gesetzeslage für Enteignungen und andere staatliche Eingriffe bereits gediehen sind, ohne dass dies der Öffentlichkeit auch nur ansatzweise bewusst wäre. Dieselben Eliten, die ihre Länder zugrunde gerichtet haben, reden ihren Völkern nun die hanebüchene Lüge ein, der Russe werde die NATO angreifen. Dabei ist Russland, im Gegensatz zu Westeuropa, nicht auf Selbstmord aus. Es hat weder den Willen noch die militärischen Fähigkeiten, die NATO anzugreifen, was ohnehin zu seiner atomaren Vernichtung führen würde. Die Feinde der NATO haben keinen besseren Verbündeten als die Politiker von NATO-Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien, die ihren Ländern durch Massenmigration und wirtschaftliche Selbstzerstörung im Zuge des Klimawahns mehr und größeren Schaden zufügen, als es jede äußere Macht könnte. Genau davon soll aber abgelenkt werden, indem der groteske Russen-Popanz aufgebaut wird. Anstatt endlich zu einem Frieden beizutragen und wieder zu einem normalen Verhältnis zu Russland zu gelangen, gießt man immer neues Öl ins Feuer, um vom eigenen verbrecherischen Totalversagen abzulenken und sich durch Notstandsgesetze noch mehr Macht anzumaßen. (TPL)























