Keine Regierung dieser Welt saugt seine Bürger so aus, wie die Bundesregierung. Eine Billion Steuereinnahmen sind wirklich der Kracher. Das Problem: Dieses zwangsweise eingezogene Geld kommt dem Bürger nicht zugute, sondern wird in die weite Welt hinausgeblasen.
Und so kommt es, dass nicht mal die Grundbedürfnisse von Seiten des Staates befriedigt werden:
- Meppen (Emsland, Niedersachsen): Der städtische Winterdienst ist seit dem 28. Januar 2026 bis auf Weiteres eingeschränkt. Grund: akuter Mangel an Streusalz infolge der bundesweiten Knappheit. Die Stadt ruft zu erhöhter Vorsicht auf.
- Haselünne (ebenfalls Emsland, Niedersachsen): Ähnlich wie Meppen – Streusalz geht aus, Winterdienst wird eingeschränkt.
- Osterode am Harz (Niedersachsen): Aufgrund landesweit angespannter Streusalz-Versorgungslage ist der Winterdienst aktuell eingeschränkt (Meldung vom 28. Januar 2026).
- Brilon (Nordrhein-Westfalen): Die Stadt setzt Streusalz nur noch gezielt ein und hat den Winterdienst angepasst.
- Landkreis Osnabrück (Niedersachsen): Einschränkung auf Kreisstraßen wegen Salzmangel.
- Minden und Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen): Nur noch eingeschränkter Winterdienst möglich (aktuelle Meldung der Stadt).
Weitere Orte wie Teile des Landkreises Leer oder Diepholz melden ähnliche Probleme (leere Lager, angepasster Einsatz). In Großstädten wie Berlin, Hamburg, München oder Köln gibt es derzeit NOCH keine flächendeckenden Meldungen über Einschränkungen – dort scheinen die Vorräte (noch) auszureichen oder der Dienst läuft normal weiter. Aber der Winter ist lang und es bleibt kalt und damit glatt!
- Auf Gehwegen und privaten Grundstücken (Anliegerpflicht): In den meisten deutschen Städten und Gemeinden ist Streusalz verboten oder nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. bei extremem Eisregen) erlaubt. Stattdessen müssen Sand, Splitt, Granulat oder abstumpfende Mittel verwendet werden. Grund: Umweltschutz (Schäden an Bäumen, Böden, Grundwasser, Gewässern, Tieren).
- Beispiele für strenge Regelungen (Stand 2026):
- Berlin: Auftaumittel (inkl. Salz) sind auf Grundstücken und Gehwegen grundsätzlich verboten (Berliner Naturschutzgesetz § 39). Ausnahmen nur für die BSR auf bestimmten Fahrbahnen bei extremer Glätte. Bußgeld bis zu 10.000 € möglich.
- Hamburg: Salz ist per Wegegesetz verboten, aber bei extremer Lage (wie aktuell im Januar 2026) befristet per Allgemeinverfügung aufgehoben – auch für Anlieger.
- Ulm: Auftaumittel wie Salz im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich untersagt (für Anlieger und teilweise kommunal).
- Viele weitere Städte wie Freiburg, Villingen-Schwenningen, Lörrach, Stuttgart, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Minden: Salz auf Gehwegen verboten oder nur minimal bei Extremwetter erlaubt. Bußgelder bis 500 € oder mehr drohen.
- Beispiele für strenge Regelungen (Stand 2026):
Angeblich sollen Umweltgründe dahinterstecken – während man gleichzeitig mit Windrädern und Solaranlagen genau diese Umwelt zerstört. Und wer steckt wieder einmal dahinter?

Fakt ist: Dieser Linksstaat, die Behörden kriegen nichts mehr auf die Reihe – schon gar nichts zu Gunsten der zahlenden Bürger.























