Eine Bundesbehörde – konkret das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie – scheiterte in erster Instanz mit der Kündigung einer Mitarbeiterin, die sich weigerte, zu gendern. Damit lässt es die Behörde aber nicht bewenden. Nun prüft das Landesarbeitsgericht Hamburg den Fall erneut. Es wird Zeit, die für diesen diktatorischen Wahnsinn verantwortlichen namentlich zu benennen und zur Rechenschaft zu ziehen.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat im Sommer 2025 den Versuch unternommen, eine fachlich versierte Mitarbeiterin fristlos zu kündigen, weil sie in einem sicherheitsrelevanten Strahlenschutzdokument die geltenden Rechtschreibregeln einhielt und sich weigerte, ideologisch aufgeladene Gender-Schreibweisen zu verwenden. Zwei Abmahnungen und die Kündigung wurden vom Arbeitsgericht Hamburg für rechtswidrig erklärt – es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Gendern, nicht einmal im öffentlichen Dienst. Das BSH zog dennoch in die Berufung und hält bis heute an diesem unsinnigen Kampf fest. Verantwortlich hierfür ist der Präsident des Bundesamtes Helge Heegewaldt
Dieser Vorfall ist kein Betriebsunfall, sondern der sichtbare Ausdruck einer autoritären Sprachpolitik, die längst in Bundesbehörden Fuß gefasst hat. Eine Angestellte wird wegen der bloßen Verweigerung eines umstrittenen Sprachrituals, das weder Gesetz noch Verordnung vorschreibt, systematisch gemobbt und existenziell bedroht. Das ist kein Versehen, das ist ideologischer Zwang mit Kündigungskeule, finanziert aus Steuergeldern.
Das ist der Präsident des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie. Seine Behörde versucht eine Mitarbeiterin loszuwerden, die in Dokumenten nicht gendern will.
Dafür gibt das BSH Steuergeld aus.
Helge Heegewaldt hat für die CDU/CSU gearbeitet. pic.twitter.com/h5yWpIFPdS— Frauke Petry (@FraukePetry) January 31, 2026
Die politische Verantwortung liegt eindeutig bei denen, die diese Ideologie seit Jahren aktiv in den Staatsapparat einspeisen: grün geführte Ministerien, rot-grüne Senatsverwaltungen, parteipolitisch besetzte Führungsebenen und Gleichstellungsstellen mit nahezu schrankenloser Definitionsmacht. Sie haben durch interne Leitfäden, Dienstvereinbarungen und informellen Druck Genderzwang faktisch eingeführt, ohne dass je ein demokratisch legitimiertes Gesetz dazu existierte. Wer in einem sicherheitskritischen Bereich wie Strahlenschutz eine Fachkraft wegen Sternchen oder Doppelpunkt feuern will, hat den Kontakt zur Realität und zum Rechtsstaat verloren.
Solange die politischen Architekten dieser Entwicklung – von Bundes- bis Landesebene – nicht persönlich für den entstandenen Schaden an Menschen, Vertrauen und Steuergeldern haften, wird sich nichts ändern. Das BSH ist nur die Spitze eines größeren Systems aus ideologischer Machtausübung. Gendern bleibt freiwillig oder es ist keines. Jeder andere Weg ist Zwang – und Zwang hat in einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts verloren. Wer das weiter verharmlost oder Kompromisse fordert, macht sich mitschuldig am schleichenden Abbau von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit im öffentlichen Dienst.
(SB)























