Die Sängerin Julia Neigel setzt ihren Kampf gegen das Corona-Regime nun auch vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen fort. Dort wird derzeit die Frage verhandelt, ob ihre am 24. November 2021 eingereichte Normenkontrollklage gegen die damals gültige Coronaschutzverordnung des Freistaats Sachsen fristgerecht einging. Neigel war damals in Sachsen auf Tour. Nachdem sie in Chemnitz noch unter der 2G-Regel auftreten konnte, die vorschrieb, dass man entweder gegen Corona geimpft oder kürzlich von einer Coronaerkrankung genesen sein musste, um an Konzerten und anderen öffentlichen Ereignissen teilnehmen zu können, wurden Neigels Konzerte in Leipzig und Dresden kurzfristig abgesagt.
Vor knapp zwei Jahren wies das OVG in einem Teilurteil Neigels Klage in mehreren Punkten zurück und ließ auch keine Revision zu. Dagegen legte Neigels Team Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die noch nicht entschieden wurde. Das neue Urteil über die Normenkontrollklage soll in einigen Tagen erfolgen. Allerdings ist aller Erfahrung nach zu befürchten, dass es im Sinne der Regierung ausfallen wird.
Neigel stellte bereits vor der Verhandlung erneut klar, dass sie weiterkämpfen wird, bis man ihre Klage zulässt. 2G sei nie Infektionsschutz gewesen, „sondern mittelbarer Impfzwang mit einem experimentellen Produkt“. Die deutsche Corona-Politik habe Millionen Bürgern das Vertrauen in die seriöse Politik genommen, noch nie dagewesene Grundrechtseinschnitte seit Bestehen der Republik hätten Millionen Menschen in dieser Zeit „erniedrigt, diskriminiert, traumatisiert und die Gesellschaft gespalten“. Die Rechtsordnung sei auf den Kopf gestellt worden, die Politik habe einen „Staatsstreich gegen die zivilen Grundrechte“ durchgeführt. Künstlern sei berufliche Zugang zur Öffentlichkeit und damit auch der „positive mentale Einfluss auf die Gesellschaft“ verboten. Dabei sei kulturelle Teilhabe für Künstler und Zuschauer ein völkerrechtlich garantiertes Menschenrecht, da Künstler bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges von totalitären Staatsorganisationen und Mächtigen politisch instrumentalisiert und missbraucht worden seien.
Ungeheuerlichen Klüngel zwischen Politik und Justiz am Oberverwaltungsgericht
Das Völkerrecht und der Sozialpakt garantiere speziell den Berufsständen der Künstler, Autoren und Wissenschaftlern, sowie allen Menschen ein Recht auf kulturelle Teilhabe als Existenzminimum und Menschenrecht, so Neigel. Gegen die sächsische Landesregierung gehe sie deshalb juristisch vor, weil diese mit der 2G-Regel angefangen habe und ihre Konzerte in Sachsen betroffen gewesen seien. Die sächsische Notfall-Verordnung vom 22.11.2021 sei „in einer Nacht- und Nebelaktion an einem Wochenende auf der Seite der sächsischen Regierung online gestellt“ worden. Bei genauerer Betrachtung habe man festgestellt, dass es sich lediglich um einen Entwurf, nicht aber um eine formell im Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL) verkündete Verordnung gehandelt habe. Dies schreibt die sächsische Verfassung aber zwingend vor.
Neigel schildert auch den ungeheuerlichen Klüngel zwischen Politik und Justiz am OVG Bautzen: Zunächst habe das Gericht zwei Jahre lang gar nichts getan, „möglicherweise in der Hoffnung, das Verfahren so lange in die Länge zu ziehen, dass andere Betroffene Verjährungsprobleme bekommen, wenn es mit dem Urteil so weit ist“, vermutet sie. Als der Prozess dann endlich Fahrt aufnahm, versuchte das Gericht mit allen Tricks, Neigels Seite zu schaden, etwa, indem es ihre Befangenheitsanträge unter Missachtung der Vorschriften pauschal ablehnte oder voreilige und falsche Presseerklärungen abgab. Die ganze Odyssee, die sie allein in diesem Verfahren hinter sich hat, einschließlich sämtlicher Dokumente, kann auf ihrer Webseite nachgelesen werden. Hier zeigt sich abermals, dass in diesem Land keine Gewaltenteilung existiert und die Justiz sich vornehmlich als Erfüllungsgehilfe und Schutzpatron der Politik versteht. (TPL)























