Über staatliche Neutralität, politisierte NGOs und die schleichende Verengung des Sagbaren – und von eigenen Interessen geleitete „Demokratieretter“ / von Nicole Höchst
Mit der Finanzierung linker Aktivisten zur Bekämpfung politischer Gegner verlässt der Staat den Boden der Neutralität. Wenn Ministerien mit Steuergeldern Strukturen alimentieren, deren erklärtes Ziel es ist, eine bestimmte politische Richtung zu delegitimieren, dann handelt es sich nicht um Demokratieförderung, sondern um staatliche Parteinahme. Das Neutralitätsgebot ist kein politisches Stilmittel, sondern eine tragende Säule der demokratischen Ordnung. Wer es aufgibt, beschädigt den offenen Wettbewerb der Meinungen.
Früher mussten Parteien den vorpolitischen Raum mit eigenen Mitteln bearbeiten. Nach der Parteispendenaffäre hat sich dieses Prinzip still und leise verschoben. Heute wird politische Vorfeldarbeit über sogenannte NGOs organisiert, finanziert aus öffentlichen Haushalten und mit Aufgaben betraut, die dem Staat selbst verfassungsrechtlich untersagt wären. Diese Auslagerung ist kein Zufall. Sie ist systematisch und sie ist perfide. Der Staat flüchtet sich ins Private, um Grenzen zu umgehen, die ihm das Grundgesetz setzt.
Wer entscheidet hier eigentlich nach welchen Kriterien?
Bis etwa 2010 hätte das Bundesverfassungsgericht dieser Entwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Riegel vorgeschoben. Damals war noch klar benannt worden, dass staatliche Ressourcen nicht zur politischen Selbstverstetigung eingesetzt werden dürfen – eine „illegale Prämie auf die Macht“. Heute scheint diese Klarheit erodiert. Begriffe wie „Abwägung der Grundrechte“ werden in Zusammenhängen verwendet, für die sie nie gedacht waren. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diente stets dem Schutz der Meinungsfreiheit im politischen Streit, nicht der Etablierung eines Wahrheitsregimes.
Besonders problematisch ist die Vermischung von politischer Bewertung und administrativem Handeln. Wenn Ministerinnen erklären, man müsse sich „jeden Einzelfall ansehen“, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wer entscheidet hier eigentlich, nach welchen Kriterien und mit welcher demokratischen Legitimation? In einem Rechtsstaat entscheiden Gerichte, nicht Ministerien. Wo diese Grenze verwischt wird, beginnt Selbstermächtigung.
Diskursive Verschiebung
An dieser Stelle darf ein entscheidender Punkt nicht ausgespart werden: Die CDU ist nicht Beobachter dieser Entwicklung, sondern Teil ihrer Entstehung und Verstetigung. Es waren unionsgeführte Bundesregierungen, die zentrale Förderprogramme ausgebaut, rechtlich verankert und gegen Kritik verteidigt haben. Es sind CDU-Ministerpräsidenten und Bundesministerinnen, die heute Begriffe wie „Zersetzung“, „Delegitimierung“ oder „Feinde der Freiheit“ verwenden und damit exakt jene diskursive Verschiebung vorantreiben, die sie rhetorisch zu bekämpfen vorgeben. Die Union hat sich nicht gegen diese Praxis gestellt – sie hat sie akzeptiert, mitgetragen und administrativ normalisiert.
Damit wird ausgerechnet jene Partei, die historisch den Anspruch erhob, Hüterin des Rechtsstaats und der staatlichen Zurückhaltung zu sein, selbst zum Akteur der Politisierung staatlicher Macht. Die Delegitimierung oppositioneller Positionen ist damit kein linker Alleingang mehr, sondern ein parteiübergreifend abgesicherter Zustand, an dem die CDU maßgeblichen Anteil hat.
Kein Randphänomen
Hinzu kommt der Umgang mit Medien, die sich der Gleichförmigkeit des politisch Gewünschten verweigern. Kritik an Migrations-, Wirtschafts- oder Energiepolitik ist eine legitime Aufgabe freier Medien. Wer solche Kritik als „Zersetzung“ oder als Gefahr für „unsere Demokratie“ etikettiert, verschiebt den Diskurs vom Argument zur Stigmatisierung. Diese Wortwahl ist nicht zufällig. Sie signalisiert, dass nicht mehr gestritten, sondern aussortiert werden soll.
Eine Demokratie lebt vom Widerspruch. Sie hält auch scharfe, unbequeme und zugespitzte Kritik aus. Wo der Staat beginnt, Kritik zu pathologisieren und Opposition moralisch zu delegitimieren, ersetzt er den offenen Diskurs durch administrative Macht. Dass dies zunehmend flankiert wird durch staatlich finanzierte Vorfeldstrukturen, die Kritik sammeln, markieren und weiterreichen, ist kein Randphänomen, sondern Teil eines größeren Musters.
Falsche Etikettierung
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage nach der Rolle staatlicher Institutionen. Wozu gibt es einen Verfassungsschutz, wenn politische Opposition nicht mehr politisch bekämpft, sondern administrativ bearbeitet wird? Der demokratische Rechtsstaat wird nicht durch offenen Widerstand ausgehöhlt, sondern durch die schleichende Gewöhnung an Eingriffe, die stets mit dem “Schutz der Demokratie” begründet werden.
Inwiefern delegitimiert der Staat sich selbst, wenn er oppositionelle Positionen nicht politisch bekämpft, sondern sie durch bewusst falsche Etikettierung als extremistisch einstuft und so neutralisiert? Wenn er mit Steuergeldern Organisationen finanziert, die diese Etiketten herstellen und verstetigen? Wenn er einen weisungsgebundenen Verfassungsschutz auf Grundlage einer derart vorgefertigten „Beweislage“ Gutachten erstellen lässt, die zur Beobachtung und schließlich zur Ausschaltung politischer Opposition dienen sollen?
Ideologische Besetzung
All dies geschieht angeblich, um „seine Demokratie“ zu schützen. Dieses Possessivpronomen ist in seiner Schlichtheit entlarvend. Denn Demokratie ist kein Eigentum, kein Verwaltungsobjekt und kein politisches Projekt einer bestimmten Strömung. Wer dennoch so spricht, offenbart ein Verständnis von Demokratie, das sie nicht als offenen Ordnungsrahmen begreift, sondern als Besitzstand.
Offenkundig hat ein politisches Spektrum die demokratische Verfasstheit des Staates ideologisch besetzt und verteidigt diese nun mit Steuergeldern, mit administrativen Mitteln und mit den Zähnen und Klauen eines entsprechend finanzierten zivilgesellschaftlichen Vorfelds. Opposition wird dabei nicht widerlegt, sondern delegitimiert. Kritik nicht ausgehalten, sondern pathologisiert. Ist es nicht genau dieses Vorgehen, das die demokratische Legitimität des Staates beschädigt – nicht durch offenen Bruch, sondern durch schleichende Selbstentleerung?
Zur Person:
Nicole Höchst, Jahrgang 1970, ist AfD-Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz. Sie trat 2015 in die AfD ein und ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 201 (Bad Kreuznach/Birkenfeld). Dort ist sie unter anderem als ordentliches Mitglied und Obfrau des Bildungsausschusses und als Sprecherin der AfD-Fraktion für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung tätig. Ferner ist sie stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Familie, Senioren und Jugend sowie für Digitales. Höchst ist desweiteren Delegierte des Deutschen Bundestages in den Europarat für die AfD-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Bis 2012 unterrichtete sie als Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg, anschließend war sie bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB). Höchst war 2015 Mitglied der AfD-Bundesprogrammkommission und ist stellvertretende Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Speyer. Sie ist katholisch, hat vier Kinder und lebt mit ihrer Familie in Speyer, wo sie auch Stadträtin ist.
Auf jouwatch veröffentlicht Nicole Höchst alle 14 Tage die kritische Kolumne „Höchst brisant“ zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen. Der erste Jahrgang dieser Kolumnen ist auch in Buchform erschienen. Unter demselben Titel veröffentlicht sie in unregelmäßigen Abständen Videobeiträge auf ihrem YouTube-Kanal.























