Enteignung (Bild: shutterstock.com/cunaplus)
Enteignung: Vor die eigene Tür gesetzt (Symbolbild:Shutterstock)
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Wie praktisch: Im „Verteidigungsfall“ kann der Staat Vermögen beliebig enteignen

Deutschland wird von seinen durch und durch unfähigen und skrupellosen Eliten so schnell ruiniert, dass der Geldbedarf des Machtkartells immer schneller steigt. Egal, wie viele immer neue Rekordsummen an Steuern und Abgaben den Bürgern abgepresst werden, es ist nie genug. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis Vorwände gefunden werden, um sie endgültig zu enteignen und ganz offen nach dem zu greifen, was von ihrem Vermögen noch übrig ist. Das Geld auf Bankkonten ist zwar über die Einlagensicherung der Banken bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert, der Zugriff kann aber beschränkt werden. Laut dem Verfassungsrechtler Arne Heinze darf der Staat auch im Kriegs- oder Verteidigungsfall nicht auf private Bankkonten zugreifen.

Dies ist den meisten Deutschen offenbar gar nicht bewusst – und auch nicht, wie simpel der Staat unter Ausrufung einer entprechenden Notlage soweit gehen kann. Denn Geld auf dem Konto gelte als Eigentum, und Eigentum stehe in Deutschland unter besonderem Schutz, der auch im Ausnahmezustand gelte. Der Staat dürfe im Notfall auf Dinge wie Fahrzeuge, Gebäude oder Arbeitsleistungen zugreifen, nicht aber auf private Bankkonten. Ein direkter Zugriff auf das Ersparte wäre rechtswidrig, so Heinze. Enteignungen von Autos, Maschinen oder Immobilien wären nur gegen eine Entschädigung erlaubt. Niemand dürfe sein Eigentum einfach verlieren.

Zwang zur Vermögensabgabe

Hinzu komme, dass Eigentum in erster Linie den Bestand schütze und erst in zweiter Linie den wirtschaftlichen Wert. Aber da die Kaste, die sich diesen Staat unter den Nagel gerissen hat, sich schon lange nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt, sondern immer Mittel und Wege findet, beides auszuhebeln, darf man sich auch darauf nicht mehr verlassen. Zudem kann der Staat die Bürger in einer extremen Notlage zu einer einmaligen Vermögensabgabe zwingen, wie nach dem Zweiten Weltkrieg. Bereits letztes Jahr hatten Gestalten wie Roderich Kiesewetter nonchalant und ohne den geringsten objektiv zu begründenen Anlass die Feststellung des “Spannungsfalls” durch den Bundestag gefordert; von dort wäre es zu einem virtuellen “Verteidigungsfall” nur noch ein kleiner Schritt.

Offiziell wäre eine dann noch problemloser durchsetzbare Vermögensabgabe zwar keine Enteignung und die Zahlung müsste auf geregelte Weise erfolgen; dies wäre in der Praxis aber gleichgültig, da das Geld trotzdem weg wäre, und die Notlage, die als Vorwand dafür dienen würde, wäre von denen, die das Geld fordern entweder erlogen oder ausschließlich selbst verursacht. In diesem Land ist nichts mehr sicher, schon gar nicht das Eigentum der Bürger, da der ständige Raubzug, den die herrschende Kaste zu ihrer Selbsterhaltung führt, vor nichts Halt machen wird. (TPL)

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