Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba ist vom Würzburger Amtsgericht wegen leichtfertiger Geldwäsche und gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe von 30.400 Euro verurteilt worden; von den Vorwürfen der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung wurde er jedoch freigesprochen. Weil der 24-jährige Halemba beim Tatkomplex Geldwäsche aufgrund seines damaligen Alters noch unter das Jugendstrafrecht fiel, fand der Prozess vor einem Jugendschöffengericht statt. Bei der Geldwäsche geht es um einen mittleren vierstelligen Betrag, den Halemba von seinem privaten Konto auf ein Konto im Baltikum überwiesen hatte. „Diese Gelder stammen aus Betrugstaten“, sagte die Vorsitzende Richterin Gudrun Helm.
Zudem habe Halemba einen befreundeten Burschenschaftler genötigt, um ihn von einer Aussage in dem Prozess abzuhalten. Die Nötigung eines Anwalts konnte ihm dagegen nicht nachgewiesen werden. Dasselbe gilt für den Vorwurf der Volksverhetzung. Zwar sei in der Nacht zu Halembas 21. Geburtstag volksverhetzende Musik auf dem Gelände seiner Burschenschaft gelaufen, es sei aber nicht bekannt, wer das Lied abgespielt habe. Der Staatsanwaltschaft warf die Richterin vor, einzelne Ermittlungsansätze nicht weiterverfolgt und Zeugen, die etwas zu den Vorwürfen hätten beitragen können, nicht vernommen zu haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft versicherte, diese Kritik prüfen zu wollen.
Vorwurf politischer Strafverfolgung
Halemba hatte der Justiz vorgeworfen, „politisch“ zu handeln. Die Staatsanwaltschaft wies dies zurück, die Richterin bezeichnete den Vorwurf als eine „groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Halemba kündigte umgehend an, Berufung einzulegen. Sollte es Rechtskraft erlangen, müsste die Strafe im Führungszeugnis eingetragen werden, und er würde als vorbestraft gelten. Halemba sitzt seit Oktober 2023 im bayerischen Landtag. Im Dezember hatte der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka erklärt, man werde im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung Halembas „die dann vorgesehenen Schritte“, bis hin zu parteirechtlichen Konsequenzen, prüfen. Nach dem gestrigen Urteil sagte er, wäre Halemba wegen Volksverhetzung verurteilt worden, hätte es Konsequenzen in der Partei gegeben. Geldwäsche sei zwar nicht schön, habe aber keine „großen politischen Auswirkungen auf die AfD“.
Bei einem vierstelligen Geldwäsche-Betrag eines AfD-Politikers im Jugendalter schlägt der Rechtstaat also mit voller Härte zu, bei Veruntreuung von Steuergeld in Milliardenhöhe durch die Maskendeals eines Jens Spahn, dem gar nicht mehr bezifferbaren Schaden, den Robert Habeck angerichtet hat oder der eindeutigen Vorteilsnahme im Amt von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, bleiben die Behörden aber untätig und die Täter im Amt. Ganz unabhängig von Halembas persönlicher Schuld zeigt dies wieder einmal die groteske Schieflage der Maßstäbe, die hier angewandt werden. (TPL)























