Maja T., eine sich mittlerweile als „nicht-binär“ definierende Linksterroristin und Mitglied der linksextremen Hammerbande ist am Mittwoch in Budapest wegen versuchter lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem Jahr ist der Prozess damit zu Ende, den deutsche und europäische Linke zu einem Tribunal der ungarischen Orban-Regierung umgelogen hatten. Dabei handelt es sich bei T. und ihren Mitstreitern um nichts anderes als gemeingefährliche Gewalttäter. Gemeinsam mit rund 20 Genossen, hatte T. im Februar 2023 in Budapest vermeintliche Rechtsextremisten aufs Brutalste mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray attackiert. Neun Menschen wurden dabei verletzt, eines der Opfer erlitt einen Schädelbruch. Die Staatsanwaltschaft warf T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor und forderte 24 Jahre Haft.
T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von den deutschen Behörden an Ungarn ausgeliefert worden.
Das Bundesverfassungsgericht stufte die Auslieferung jedoch als rechtswidrig ein, da das Kammergericht, das sie veranlasst hatte, die Haftumstände in Ungarn für non-binäre Personen nicht ausreichend geprüft habe. Politiker der Linken, Grünen und SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland und hatten T. zur Märtyrerin aufgeblasen. Linke und grüne Politiker gaben sich seither die Klinke in die Hand, um T. im Gefängnis zu besuchen und den Eindruck zu vermitteln, hier veranstalte ein Unrechtsregime einen Schauprozess gegen eine Unschuldige. Dabei handelte es sich um ein tadelloses rechtstaatliches Verfahren, das mit acht Jahren Haft mehr als glimpflich für T. ausging. Vor der deutschen Linksjustiz wäre das Urteil natürlich noch wesentlich milder ausgefallen, sofern es überhaupt einen Schuldspruch gegeben hätte. Dass T. und ihre Bande durch ein fremdes Land ziehen und Menschen attackieren, die sie zu Nazis erklären, geriet dabei völlig aus dem Blick.
Vorzeitige Freilassung bei Überstellung nach Deutschland
T. war ihre non-binäre Identität auffälligerweise erst vor dem Prozess bewusst geworden, was böse Zungen zu der natürlich rein spekulativen Vermutung veranlasste, dass es sich hier um ein taktisches Manöver handelte, um die Auslieferung nach Ungarn zu verhindern. Sollte die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, bleibt T. voraussichtlich vorerst in ungarischer Untersuchungshaft. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, könnte möglicherweise eine Überstellung Ts. nach Deutschland erwirkt werden, da nach deutschem Recht und internationalen Vereinbarungen die Haftstrafe eines im Ausland Verurteilten grundsätzlich in Deutschland vollstreckt werden kann, wenn alle beteiligten Staaten zustimmen. Es steht also zu vermuten, dass die von der SPD dominierte Bundesregierung auf eine Überstellung Ts hinwirken, eine willfährige Justiz über eine Einzelfallprüfung eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung herbeiführen und T. damit de facto ungestraft davonkommen wird. Dies wäre eine einzige Schande angesichts ihrer Verbrechen.
Hätte eine rechte Gruppe aus Ungarn in Deutschland eine Hetzjagd auf Linksextreme veranstaltet und sie fast umgebracht, würde die Empörung keine Grenzen kennen und keine Strafe wäre hoch genug. Aber für Linke gelten bekanntlich völlig andere Maßstäbe, sodass man davon ausgehen muss, dass bereits irgendein Kuhhandel eingefädelt wurde, um T. aus Ungarn herauszubekommen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen. (TPL)























