Der Tausalz-Groteske in Berlin geht unvermindert weiter und offenbart den unglaublichen Zustand eines völlig verrückt gewordenen Landes. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einer Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats stattgegeben. Damit ist der Einsatz von Tausalz für Privatpersonen mit sofortiger Wirkung wieder verboten – und Menschen geraten auf spiegelglatten Straßen erneut in Lebensgefahr, weil einigen Umweltspinnern ihr ideologischer Irrsinn wichtiger ist als Menschenleben. Wegen des Glatteises in Berlin hatte die Senatsverwaltung eine Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, die am 30. Januar den Einsatz von Tausalz für Privatpersonen auf Gehwegen erlaubte. In seiner Klage hatte der Berliner NABU als Begründung angeführt, Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) versuche „geltendes Recht außer Kraft zu setzen“. NABU-Geschäftsführerin Melanie von Orlow verkündete: „Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden“. Weiter kritisierte der NABU entsetzt, eine Sprecherin der Senatsumweltverwaltung habe „sogar gänzlich andere Produkte wie Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen“.
Die Berliner Unfallklinik hat inzwischen über 100 Glätteopfer behandelt, darunter ein Patient, der nun querschnittsgelähmt ist. Am morgigen Donnerstag soll es in Berlin wieder Eisregen geben. Bonde wies Grundstückseigentümer daher auf ihre Räumpflicht hin. Der koordinierte Kampf der Bezirke, des Senats und der Berliner Stadtreinigung (BSR) gegen vereiste Wege und Plätze habe in den vergangenen Tagen zwar sichtbare Erfolge verzeichnet, ließ sie verlauten, dies könne „aber nicht die Räumpflicht der verantwortlichen Grundstückseigentümer ersetzen, an die ich an dieser Stelle noch einmal eindringlich erinnere“. Zudem befänden sich derzeit alle Kräfte der BSR wieder im Winterdienst für die in ihrer Verantwortung liegenden Fahrbahnen, Rad- und Gehwege. Dies bedeute, „dass die in den letzten Tagen erfolgreich durchgeführten Einsätze gegen die entstandenen Eisflächen unterbrochen werden müssen“, so Bonde weiter.
“Extreme Wetterbedingungen”
Berlins Regierender Totalausfall Kai Wegner fordert eine schnelle Gesetzesänderung. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauchen, um bei extremen Wetterbedingungen in Berlin wirksam und schnell gegen Eisglätte vorgehen zu können“, teilte er mit. „Es geht um die Sicherheit und die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner“. Ob die eisglatten Straßen seine Vorliebe für mittägliches Tennisspielen beeinträchtigen, sagte er nicht. Stattdessen war es ihm wichtig, zu betonen, er habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen und auf eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes gedrängt.
Wer dies liest, wähnt sich in einem Irrenhaus. Glatte Straßen im tiefsten Winter dürfen nur eingeschränkt gestreut werden, sofern überhaupt Streusalz vorhanden ist; die zuständige Senatorin schwafelt vom großen Erfolgen im Kampf gegen vereiste Wege und Plätze, als handele es sich um einen beispiellosen Ausnahmezustand und nicht um hundsgewöhnliches Winterwetter, auf das in einem funktionierenden Land jedes Kaff ausreichend vorbereitet wäre, ganz zu schweigen von einer selbsternannten Weltstadt – und eine Bande staatlich subventionierter Umweltfanatiker schaut lieber seelenruhig zu, wie Menschen sich die Knochen brechen, als für ein paar Tage von ihren Verrücktheiten abzulassen. Es sind Szenen aus einem Land, in dem der nackte Wahnsinn herrscht. (TPL)























