Die jährliche Anfrage der linksextremen Abgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) zu „Ein Prozent“ fördert erneut Interessantes zutage. Bereits im vergangenen Jahr sorgte ihre Anfrage für unerwartetes Lob für unseren Verein.
Ein Beitrag von EinProzent
Auch in diesem Jahr wurde uns bescheinigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In der Antwort auf Ihre Anfrage heißt es wörtlich:
„Mittels vielfältiger Podcast- und Videoformate, Blogs und Veröffentlichungen über seine Social-Media-Kanäle besitzt ‚Ein Prozent‘ umfangreiche Möglichkeiten der Einflussnahme.“
Unsere Konzentration auf fünf Arbeitsschwerpunkte, hier mehr dazu, scheint aufzugehen.
Wie üblich wirft man uns seitens der Staatsregierung ausschließlich Gedankenverbrechen vor – keine einzige strafbare oder auch nur juristisch fragwürdige Handlung.
Unerwartete Schützenhilfe für „Ein Prozent“
So lügt der Verfassungsschutz
In der Anfrage geht es auch um unsere Wahlbeobachterkampagne zur Bundestagswahl 2025. Uns wird Folgendes unterstellt:
„Der Verein ist der Ansicht, dass der Staat Wahlen flächendeckend zum Nachteil nicht regierungskonformer Parteien manipuliert.“
Als Beleg wird der Text eines Tweets angeführt – entscheidend ist dabei die bewusst ausgelassene Textstelle.
„Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 veröffentlichte der Verein Mitte Januar über X ein ‚Erklärvideo‘ und schrieb dazu:
‚Werdet Wahlhelfer oder Wahlbeobachter! Diese Bundestagswahl ist aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit besonders fehleranfällig. (…) Wir setzen dem etwas entgegen: ‚Ein Prozent’ bietet zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten – von Leitfäden, Erklärvideos und Podcasts über Onlineschulungen und ein Wahlbüro am Wahltag bis hin zu Zoom-Konferenzen und kostenlosem Werbematerial. Es ist alles da – jetzt zählt eure Mithilfe!‘“
Ganz bewusst ausgelassen wurde dabei folgende Passage unseres Tweets:
„Zudem sorgt die aufgeheizte Stimmung dafür, dass immer mehr Menschen glauben, das Wahlergebnis selbst beeinflussen zu müssen.“
Denn wir sind ausdrücklich nicht der Meinung, dass „der Staat“ Wahlen manipuliert. Stattdessen erklären wir immer wieder, wie Fehler in Wahlabläufen entstehen können, wie Grundrechte – etwa durch Maßnahmen der Bundeswahlleiterin – eingeschränkt werden und berichten über das Phänomen, dass poltiisch aufgestachelte Menschen glauben, Wahlbetrug zulasten rechter Parteien sei ihr gutes Recht oder sogar eine gute Tat.
Strafanzeige gegen Bundeswahlleiterin gestellt
Zudem haben wir aufgedeckt, wie über das Campact-Netzwerk gezielt Einfluss auf Wahlen genommen wurde – unter anderem auch in Sachsen – und wie die Partei der Anfragestellerin Juliane Nagel davon direkt profitiert hat. Solche und weitere Recherchen zu linksextremen Strukturen sind bei den Ertappten natürlich nicht gern gesehen.
Ausländische Einflussnahme: Campact gegen die AfD
Die Antwort des sächsischen Innenministers Armin Schuster belegt erneut, wie sein Inlandsgeheimdienst gezielt Zitate manipuliert und falsche Aussagen verbreitet.
Man versucht, die erfolgreiche Großkampagne der Wahlbeobachtung zu delegitimieren – um im VS-Jargon zu bleiben. Man weiß sehr genau, wie wichtig diese Kampagne für die kommenden Landtags- und Abgeordnetenhauswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sein wird. Auch bei den Kommunalwahlen in Bayern, Hessen und Niedersachsen werden unsere Materialien und Angebote genutzt werden.
Warum der sächsische Verfassungsschutz – und namentlich Innenminister Armin Schuster – so handelt, muss die Opposition im Landtag aufklären.























