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Widerliches NABU-Manöver: Streusalz-Verbot erzwungen – Zeit, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen

Der NABU verklagt Berlin in eine Glätte-Katastrophe, verbietet Streusalz in der Not, Omas und Opas verunglücken auf spiegelglatten Straßen – und der selbstgerechte Verein kassiert trotzdem weiter sechsstellige Steuergelder: Wer so was  nicht mitfinanziert will, sollte seine Mitgliedschaft heute noch kündigen.

Der Naturschutzbund Berlin (Nabu)  hat es gerade wieder geschafft: Am Mittwoch kippte das Verwaltungsgericht Berlin auf Klage des NABU eine Not-Allgemeinverfügung des Senats vom 30. Januar 2026. Diese Verfügung hätte Privatpersonen ausnahmsweise erlaubt, bei extremem Glatteis-Eisregen Streusalz (oder Notbehelfe wie Speise- oder Geschirrspülersalz) auf ihren Gehweg zu streuen – weil Rettungsdienste überlastet waren, weil ältere Menschen nicht mehr aus dem Haus kamen, weil es tagelang spiegelglatt war. Der NABU zog vor Gericht – und gewann – und hat genau die Behörde verklagt und besiegt, die ihn mit Steuergeldern fett macht. Die Senatsumweltverwaltung pumpt nämlich jedes Jahr sechsstellige Summen in NABU-Projekte – und wird trotzdem von denselben „selbstgerechten Öko-Kämpfern“ juristisch abgestraft, sobald es um eine winzige Not-Ausnahme beim Streusalz geht.

Seit Mittwoch gilt sie also – Dank dem NABU Berlin und dem Abmahnverein Deutschen Umwelthilfe – wieder: Das Steusalz.-Verbot. Privatleute dürfen kein Streusalz mehr verwenden. Die Stadtreinigung (BSR) darf weiter salzen. Du darfst nicht. Du zahlst 58 € im Jahr an den NABU. Der NABU nutzt dein Geld (u. a.), um genau solche Not-Ausnahmen vor Gericht zu Fall zu bringen.

Deine Nachbarin liegt im Krankenhaus – weil sie auf dem vereisten Gehweg gestürzt ist.
Deine Großeltern trauen sich nicht mehr vor die Tür.
Dein Nachbar hat sich das Bein gebrochen – weil niemand salzen durfte.

Wer einen Verein mitfinanziert, der in einer akuten Gefahrenlage Menschenschutz erfolgreich vor Gericht bekämpft, sollte sich ernsthaft fragen, ob 58 € im Jahr noch richtig investiert sind.

Die meisten NABU-Mitglieder werden so etwas wohl nicht  mittragen wollen.

Hier ein  schneller Service-Hinweis:

Kündigung in 2 Minuten möglich:
→ Online: http://nabu.de/spenden-und-mitmachen/mitgliederservice/27826.html
→ E-Mail: service@nabu.de
→ Telefon: 030-284984-4000

Copy-Paste-Vorschlag für Kündigungsgrund (per Mail / Online-Formular):

„Ich kündige meine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.
Anlass ist die erfolgreiche Eilklage des NABU Berlin gegen die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung vom 30. Januar 2026, die den Einsatz von Streusalz für Privatpersonen bei extremer Glätte ausnahmsweise erlaubt hatte.
Naturschutz, der in einer echten Notlage Menschenschutz und Verkehrssicherheit vor Gericht zu Fall bringt, vertritt nicht meine Werte.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.“

Man kann Naturschutz wollen und trotzdem finden, dass Omas und Opas nicht auf dem Eis liegen bleiben müssen, nur weil eine Allgemeinverfügung „formal nicht sauber“ war. Offenbar sieht der NABU Berlin das anders.

Mitglieder sollten – sofern sie nicht austreten wollen – schauen, ob diese widerliche Manöver überhaupt von der NABU-Satzung getragen sind.

Ach ja: Das gehört übrigens auch zu den NABU-„Werten“:


(SB)

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