Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing steht vor schweren neuen Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Februar 2026 gegen den 69-Jährigen Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines siebenjährigen Jungen erhoben. Gemeinsam mit der Mutter des Kindes – einer Lehrerin aus dem Raum Goslar in Niedersachsen – soll Ebbing den Jungen missbraucht haben.
Der Kontakt zur Frau begann 2021 über ein Datingportal und mündete in eine sexuelle Beziehung, über die Ebbing Zugang zum Kind erhielt. Beide – Ebbing und die Lehrerin – müssen sich nun vor Gericht verantworten.
Bereits im Februar 2025 war Ebbing vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilt worden: wegen Erwerbs kinderpornografischer Inhalte (vier Fälle) und Verbreitung solcher Inhalte (elf Fälle) zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Taten lagen zwischen September 2021 und Juni 2023. Trotz dieser Verurteilung blieb Ebbing in sensiblen Bereichen aktiv: Er engagierte sich in einem Verein für Kinder- und Jugendrechte und war seit Juni 2024 Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.
Von 2017 bis 2021 saß Ebbing für die FDP vier Jahre im Bundestag. Die Partei distanzierte sich nach Bekanntwerden der neuen Vorwürfe: Man habe erst aus Medienberichten davon erfahren. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Versäumnisse bei der Überprüfung und Sanktionierung belasteter Personen.
Ebbing war bis Anfang Februar nicht nur FDP-Mitglied, sondern auch Bundesschatzmeister und Präsidiumsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. (DIG). Die DIG zählte Ende 2024 ca. 9.229 Mitglieder. Präsident der Organisation ist seit 2022 der ehemalige Grünen-Politiker Volker Beck. Im Lobbyregister des Deutschen Bundestags (Stand: letzte Aktualisierung 19.12.2025) sind Beck (Präsident) und Ebbing (Bundesschatzmeister, mit Hinweis auf Bundestagsmitgliedschaft bis 08/2021) weiterhin als die zwei Personen eingetragen, die „unmittelbar die Interessenvertretung ausüben“.
2024 erhielt die gemeinnützige DIG eine institutionelle Förderung vom Auswärtigen Amt in Höhe von 540.000–550.000 Euro Steuergeldern (Bundeshaushalt, Einzelplan 05), zweckgebunden für die Vertiefung deutsch-israelischer Beziehungen, Toleranz und Völkerverständigung.
Volker Beck, damals Schwulenreferent der Grünen-Bundestagsfraktion, forderte 1988 in „Der pädosexuelle Komplex“ in zynischer Weise die Entkriminalisierung der Pädosexualität – also Straffreiheit für sexuelle Handlungen Erwachsener an Kindern. Wörtlich: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich.“
Er kritisierte das „mythische Kinderbild“ von fehlender sexueller Selbstbestimmung bei Vorpubertären und wollte das Schutzalter von 14 Jahren relativieren oder eine „Strafabsehensklausel“ für angeblich „gewaltfreie, harmlose“ Kontakte einführen – eine Position, die realen Kindesmissbrauch verharmlost und Täter entlastet hätte.
Später nannte Beck es einen „großen Fehler“, begründet mit damaligen Irrtümern. Der BGH urteilte 2020, die Veröffentlichung des Originals sei zulässig. Trotz Distanzierung bleibt diese abartige, kinderfeindliche Forderung ein unauslöschlicher Skandal, der seine heutige Rolle in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft umso empörender macht.
In den Kommentarspalten kommentiert man: „Deshalb und aus vielen anderen Gründen, wie z.B Fr.Strack-Zimmermann und Christian Dürr, sowie „So done“ Frau Brandmann, nie wieder FDP“
(SB)























