Prepper (Bild: shutterstock.com/Roger Brown Photography)
Prepper (Bild: shutterstock.com/Roger Brown Photography)
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Blackout und Co: Private Krisenvorsorge kann im Ernstfall staatlich beschlagnahmt werden

Während der Staat jahrelang vorsorgende Bürger als „Prepper“ verhöhnt hat, zeigt sich heute, dass seine eigene Krisenfähigkeit erschreckend gering ist. Und im Ernstfall greift ausgerechnet dieser Staat auf genau jene privaten Vorräte zu, deren Besitzer er zuvor diffamiert hat.

Der Staat fordert Vertrauen, Steuergeld und Loyalität – doch wenn es ernst wird, zeigt sich seine ganze Hilflosigkeit. Jahrelang wurden Bürger, die sich privat auf Krisen vorbereitet haben, als „Spinner“, „Panikmacher“ oder pauschal als „rechtsextrem“ abgestempelt. Medien und Politik machten sich über „Prepper“ lustig, statt die Frage zu stellen, warum Bürger überhaupt das Gefühl haben, sich selbst schützen zu müssen. Heute, wo das Risiko eines großflächigen Blackouts offen anerkannt wird, wirkt diese Diffamierung wie blanker Hohn.

Noch absurder: Ausgerechnet der Staat, der Vorsorge lächerlich machte, setzt im Ernstfall auf die privaten Ressourcen genau jener Menschen, die er zuvor verhöhnt hat. Das Katastrophenrecht erlaubt weitreichende Eingriffe – Notstromaggregate, Fahrzeuge, Treibstoff, technische Ausrüstung oder Vorräte können beschlagnahmt oder zur Nutzung angeordnet werden. Wer vorgesorgt hat, steht nicht unter besonderem Schutz, sondern befindet sich plötzlich im Fokus staatlicher Zugriffsrechte. Entschädigung irgendwann, Zugriff sofort.

Gleichzeitig existiert kaum robuste staatliche Vorsorge. Warnungen vor einem Blackout sind seit Jahren bekannt, doch stattdessen gibt es Stückwerk: Zuständigkeiten im Chaos, fehlende Notstromreserven, kaum koordinierte Krisenpläne. Behörden selbst räumen ein, dass Millionen Bürger im Ernstfall weitgehend auf sich gestellt wären- und – wie der linksterroristische Anschlag in Berlin zeigte – sind.

Hier zeigt sich ein grundlegendes Machtversagen: Der Staat delegiert Sicherheit an den Bürger, verlässt sich im Ernstfall auf dessen Vorräte, verunglimpft aber gleichzeitig jene, die Verantwortung übernehmen. Ein Staat, der weder schützt noch vorsorgt, sondern zugreift, wenn es eng wird, verliert unweigerlich seine Glaubwürdigkeit. Damit drängt sich eine Frage auf, die eigentlich niemals gestellt werden dürfte: Welche Legitimation besitzt ein Staat, der seine verfassungsrechtliche Kernpflicht – den Schutz seiner Bürger – nicht erfüllt?

(SB)

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