Urteil (Symbolbild: shutterstock.com/Von Studio Romantic)
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Gericht kippt generelles Waffen-Verbot für AfD-Mitglieder

Das Verwaltungsgericht Gera stellte klar: Die Mitgliedschaft in der AfD rechtfertigt keinen Entzug von Waffenbesitzkarten. Vier Thüringer Mitglieder setzten sich erfolgreich gegen die behördlichen Maßnahmen zur Wehr.

Ein aktuelles Urteil aus Thüringen sorgt für klare Worte zum Schutz politischer Grundrechte: Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der AfD allein nicht ausreicht, um legalen Waffenbesitz zu verbieten. Damit gab das Gericht vier Klagen gegen waffenrechtliche Maßnahmen von Behörden statt, die betroffenen AfD-Mitgliedern zuvor die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen oder verweigert hatten.

In den fraglichen Fällen hatten mehrere Landkreise und eine kreisfreie Stadt die Erlaubnisse im Vertrauen auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes zurückgenommen. Dieser stuft den Landesverband Thüringen als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – was jedoch laut Gericht nicht als ausreichender Nachweis einer „kämpferisch-aggressiven Haltung“ gelten kann. Richter betonten, dass einzelne Zitierungen von Funktionären über einen langen Zeitraum hinweg nicht automatisch repräsentativ für die gesamte Partei sind und daher nicht die Voraussetzungen eines pauschalen Waffenverbots erfüllen.

Das Gericht wies ferner darauf hin, dass ein generelles Verbot auf Grundlage einer Parteizugehörigkeit einen erheblichen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit aller Parteien darstellt. Nach dieser juristischen Bewertung darf niemand allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer zugelassenen politischen Partei von grundlegenden Rechten ausgeschlossen werden.

Der Entscheidung liegt die klare juristische Aussage zugrunde, dass der rechtsstaatliche Umgang mit politischen Parteien nicht auf pauschalen Verdächtigungen beruhen darf. Vielmehr müssen individuelle Fakten geprüft und eindeutig nachgewiesen werden, bevor weitreichende Maßnahmen wie ein Waffenentzug gerechtfertigt sind. Dieses Prinzip gilt gerade dort, wo politische Grundrechte und persönliche Freiheitsrechte auf dem Spiel stehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Gericht hat jedoch aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung die Berufung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht zugelassen.

(SB)

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