Während nahezu jede auch nur annähernd provokante Äußerung von AfD-Politikern unter Volksverhetzungsverdacht gestellt wird, können die radikalsten Hassprediger von Medien und Behörden ungestört ihr Unwesen treiben, wenn sie nur zu den „Richtigen“ gehören oder die passende Hautfarbe und den erwünschten Multikulti-“MiHiGru” haben. Dies gilt auch für eine in Mainz lebende somalische Influencerin, die sich „Xidigta Jarmalka“ nennt, eigentlich aber Naima A. heißt. Seit Jahren ruft sie über die sozialen Medien zu Mord und Totschlag auf, vor allem in Somaliland, einer von Somalia de facto unabhängigen Republik. Auch sie selbst scheut sich nicht, persönlich in die dortigen Konflikte einzugreifen. Im Dezember beteiligte sie sich an einem Aufstand, wobei 19 Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden, darunter auch A.
Es geht um die Machtkämpfe zweier Clans, wobei sie einem davon angehört. In einem Livestream aus einem Krankenhaus forderte sie Ihre Zuschauerinnen in Deutschland auf, ihren Goldschmuck zu verkaufen, um die Kämpfer ihres Clans finanziell zu unterstützen. Männer sollen ihr Leben für den Clan zu opfern. „Wir müssen Sie aus dieser Region säubern. Jeder von uns, der diese Leute findet, soll sie umbringen. Jeder, der in Eurer Umgebung lebt, muss sterben. Ihr werdet dadurch zu Märtyrern. Von unserem Stamm sind noch etliche da und übriggeblieben. Die verstorbenen Angehörigen von uns werden als Märtyrer von Allah gesegnet“, verkündete sie. In Somaliland hat sie erheblichen politischen Einfluss. Bereits 2023 rief sie ihre Zuschauer auf, sich in den bewaffneten Konflikt in ihrer Heimat einzumischen, Menschen zu töten und Bilder von deren Leichen zu machen. Die Krönung dieser bislang unbehelligten Volksverhetzung: A. lebt mit anerkanntem Flüchtlingsstatus in Mainz, wohin sie im Januar zurückkehrte. Allein auf TikTok hat sie 240.000 Follower. Ihre Livestreams überträgt sie aus dem heimischen Wohnzimmer.
Narrenfreiheit für anerkannte Opfergruppen
Als ein Redakteur der „Rheinpfalz“ sie telefonisch mit ihren Hassaufrufen konfrontierte, entgegnete sie nur: „Ich verstehe Sie nicht“ und legte auf. Die Kriminaldirektion der Mainzer Polizei hat Ermittlungen gegen A. vom Landeskriminalamt übernommen, wollte sich aber nicht näher dazu äußern. Die für politisch motivierte Kriminalität zuständige Abteilung in der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz wollte Ermittlungen “aus grundsätzlicher Erwägung” heraus weder bestätigen noch dementieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft seit geraumer Zeit, ob sie As Flüchtlingsstatus widerruft.
Hier drängt sich allerdings die Frage auf, was es hier eigentlich noch zu prüfen gibt: Eine angeblich aus ihrer Heimat geflüchtete Frau mischt sich in die dortige Politik ein, ist eine landesweite Berühmtheit, ruft jahrelang dazu auf, nach Somaliland zu reisen und dort Menschen zu massakrieren, ohne dass dies Konsequenzen für sie hätte. Wenn Deutsche polemisch ihre Politiker kritisieren, steht binnen kürzester Zeit die Polizei vor der Tür. Die Staatsanwaltschaften segnen solche Schikanen gegen die eigenen Bürger immer wieder ab. Eine Migrantin kann aber über Jahre in aller Öffentlichkeit und vor einem sechsstelligen Social-Media-Publikum zu brutalsten Gewalttaten aufrufen, ohne dass dies Konsequenzen für sie hätte. Wer zu einer anerkannten Opfergruppe gehört, genießt Narrenfreiheit, wer sich als Deutscher über solche Zustände empört, wird von den Behörden verfolgt. Anstatt A. umgehend in ihre Heimat abzuschieben, wie es in jedem normalen Land längst geschehen wäre, führt man langwierige Ermittlungen gegen sie. Noch nicht einmal ihr Flüchtlingsstatus wurde ihr entzogen, obwohl dies schon vor Jahren hätte geschehen müssen. Diese groteske Schieflage bei der Strafverfolgung in diesem Land ist niemandem mehr vermittelbar. (TPL)























