Björn Höcke (Foto: Screenshot/Youtube)
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Unfassbar: Vorschlag kam vom Verwaltungsgericht Augsburg: Stadt Lindenberg belegt Höcke mit Redeverbot

Die Stadt Lindenberg im Allgäu greift nach einer Gerichtsniederlage zu einem gezielten Redeverbot gegen Björn Höcke für die AfD-Veranstaltung am 15. Februar 2026 im Löwensaal – skandalöserweise hat das Verwaltungsgericht Augsburg diesen Weg im Eilverfahren selbst als „milderes Mittel“ vorgeschlagen und damit der Zensur Tür und Tor geöffnet. 

Die Stadt Lindenberg im Allgäu versucht auf undemokratische Weise, einen Auftritt von AfD-Politiker Björn Höcke zu verhindern. Zuerst wollte sie die gesamte AfD-Wahlkampfveranstaltung in der Stadthalle (Löwensaal) absagen, nachdem bekannt wurde, dass Höcke dort sprechen soll – obwohl die Halle zuvor zugesagt war. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat diesen Total-Widerruf im Eilverfahren für unzulässig erklärt: Ein kompletter Ausschluss der AfD als Partei sei unverhältnismäßig.

„Netterweise“ erteilte das Gericht den Rat, stattdessen zu versuchen, Höckes Rede zu verhindern. Statt also das Urteil zu akzeptieren, greift die Stadt nun zum vorgeschlagenen Trick: Sie plant ein gezieltes Redeverbot ausschließlich gegen Höcke. Begründung: Man befürchtet, er könnte verbotene NS-Parolen wie „Alles für Deutschland“ verwenden oder antisemitische Äußerungen tätigen. Hier stützen sich die Antidemokraten auf zwei Skandalurteile und wegen „allgemeine Erwartungen an seine Rhetorik“.

Um es nochmals klarzumachen: Das Gericht selbst hat diesen Weg als „milderes Mittel“ vorgeschlagen, und die Stadtverwaltung folgt dem brav: Das Verbot sollte bereits am 11. oder 12. Februar 2026 ausgesprochen werden, kurz vor der geplanten Veranstaltung am 15. Februar.

Das ist purer administrativer Zensurversuch. Statt mit Argumenten gegen Höckes Positionen vorzugehen, wird präventiv eine Stimme zum Schweigen gebracht – nur weil sie unbequem ist. In einer Demokratie muss man unliebsame Meinungen ertragen, solange keine konkrete, unmittelbare Straftat droht.  Das untergräbt das Gleichbehandlungsgebot für Parteien (Art. 21 GG) und die Meinungs- sowie Versammlungsfreiheit (Art. 5 GG). Es ist ein Armutszeugnis.

Die AfD will dagegen klagen, per neuem Eilverfahren.

(SB)

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