Mit dem Solifonds haben wir ein bisher einmaliges Angebot geschaffen, um Menschen zu helfen, die in Not geraten sind. In den letzten Monaten werden wir von einem Phänomen förmlich überrannt: hohen Strafbefehlen wegen Äußerungen im Netz.
Ein Beitrag von EinProzent
Oft stehen diese Strafzahlungen in Zusammenhang mit staatlich geförderten NGOs, die solche oder angebliche Straftatbestände im Netz ermitteln, weitermelden und so für Verfahren sorgen. So steigt die Zahl der Delikte an – und die NGOs legitimieren ihre Existenz. Mit im Boot sitzen politisch instrumentalisierte Staatsanwaltschaften, die Meinungsäußerungen mit Strafbefehlen belegen.
Wir können nicht immer helfen!
Der Solifonds hilft in bestimmten Fällen: Betroffene von Migrantengewalt, linksextremer Gewalt und staatlicher Repressionen können sich bei uns melden. Die nun auftauchenden, massenhaften Strafbefehle könnten unter den letzten Punkt fallen. Dennoch müssen wir hier viele Menschen, die sich an uns wenden, enttäuschen, da wir aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht helfen können.
Der Solifonds darf keine Strafbefehle oder Geldstrafen übernehmen. Eine solche Übernahme könnte strafrechtliche Risiken begründen, etwa den Vorwurf der Strafvereitelung (§ 258 StGB), Anstiftung, Beihilfe oder eine Umgehung des Strafzwecks. Strafbefehle gelten als persönliche Sanktionen, die den Verurteilten selbst treffen sollen.
Heißt: Übernehmen wir solche Strafen, könnte man den Solifonds selbst angreifen.
Aber auch ein anderer Grund ist zu nennen: Derzeit befinden sich im Solifonds magere 30.862,75 Euro. Der durchschnittliche Strafbefehl in solchen Fällen beläuft sich auf 3.000 bis 3.500 Euro. Würden wir die zahlreichen Fälle annehmen, wäre der Fonds leer. Dabei müssen wir immer einen Puffer bewahren, weil wir mehrere laufende Verfahren unterstützen.
Der Staat schafft diese Internetzensur
Wie wir helfen können, haben wir in einem Fall gezeigt, als das dubiose Campact-Netzwerk gegen einen 76-jährigen Rentner vorgegangen ist – mit Hilfe eines Richters, der an den Verein spendet.
Übrigens gehören dem Campact-Verein aktuell 33,32 Prozent der gemeinnützigen (!) HateAid gGmbH, einem der wichtigsten Akteure, wenn es darum geht, gegen Äußerungen im Netz vorzugehen.
Es ist ein Geschäft, das sich lohnt. Aktuell liegen bei HateAid nur Daten für 2024 vor, aber auch sie zeigen, wie viel mit einem solchen Projekt umgesetzt werden kann. Die Gesamteinnahmen betrugen 2024 5.773.736 Euro – davon 1.277.956 Euro durch staatliche Förderungen, zum Beispiel vom Bundesministerium der Justiz sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 212.786 Euro stammen aus „sonstigen Erträgen“, unter anderem Einnahmen aus der Prozesskostenfinanzierung und zugewiesenen Geldauflagen (also angeordneten Strafzahlungen). Auch private Förderungen, etwa von Stiftungen, spielen eine große Rolle – die Alfred Landecker Foundation stellt beispielsweise mehr als zehn Prozent der Einnahmen im Jahr 2024. Hier findet man weitere Projekte der Stiftung, die sich zumeist mit dem Thema „An den Holocaust erinnern“ beschäftigen und nun auch bei Meinungsäußerungen im Netz mitmischen.
Diese Förderungen gaben HateAid die Möglichkeit, ihre „Personal- und Sachkosten“ von 2.857.381,80 Euro im Vorjahr auf 4.058.845,27 Euro im Jahr 2024 zu steigern.
Mit den Mitteln wurden laut Eigenangabe 1.877 Klienten in über 5.000 Fällen betreut. HateAid finanzierte im Jahr 2024 143 Abmahnungen und 49 Zivilklagen im Rahmen ihres Angebots zur „Prozesskostenfinanzierung wegen digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen“. Zudem wurden Betroffene beim Stellen von 326 Strafanzeigen unterstützt. Das bedeutet: Das Bundesministerium der Justiz finanziert die eigene Aus- und Überlastung der Justiz.
Wie kritisch die Arbeit der staatlich geförderten Firma auch im Ausland gesehen wird, zeigen die US-Einreiseverbote gegen die Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg, die 33,34 Prozent der Firma besitzt, und Josephine Ballon. Das US State Department hat diese Maßnahmen aufgrund der Zensur-Anstrengungen von europäischer Seite erlassen.
Landesregierungen und Staatsanwaltschaften
Doch HateAid ist nur eines von vielen Beispielen, wie der Staat den Meinungskampf im Netz einseitig beeinflusst. Eine weitere Organisation dieser Art ist die Meldestelle REspect!, die von der Bundesregierung sowie den Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg finanziert wird.
In Niedersachsen hat man sogar bei der Staatsanwaltschaft Göttingen die Seite „hassanzeigen.de“ geschaffen, um noch mehr Fälle schneller bearbeiten zu können. Die Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet Niedersachsen (ZHIN) wurde bereits 2020 eingerichtet und wird genutzt – allein im Zeitraum von Anfang Juli 2024 bis Ende Juni 2025 gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen 6.498 Anzeigen. Die Mannschaft wurde 2024 mit mehr Personal aufgestockt.
Auch das BKA hat Meldestellen eingerichtet, um „gemeinsam gegen Hass und Hetze im Internet“ vorzugehen. Mit der „Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)“ sorgt man dafür, dass die Flut an Meldungen nicht abnimmt. Ähnlich ist es bei der Polizei: Bei der Onlinewache werden „Hass im Netz: Hasspostings im Internet“ explizit als Anzeigegrund aufgeführt.
Interessant wäre es zu wissen, wie diese Stellen auf Anzeigen zum Nachteil von Patrioten reagieren. Wer entsprechende Erfahrungen hat, darf sich gerne bei uns melden!
„Hass im Netz“ als Geschäftsmodell
Mit dem angeblichen „Hass im Netz“ lässt sich Geld verdienen. Bekannt wurde die SO DONE GmbH aus Rheine durch ihren Kundenkreis aus etablierten Politikern wie Robert Habeck (Grüne), Hendrik Wüst (CDU) oder der Europaabgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nutzte massenhaft die Agentur, die von Franziska Brandmann, der ehemaligen Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen, und dem Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier gegründet wurde.
Mittels KI durchsucht man das Netz nach Aussagen, die man anzeigen kann. Kommt es zu einer Geldentschädigung, kassiert die Firma 50 Prozent davon, die andere Hälfte der Mandant. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten – außer den Bürger.
Das Perverse: Erst verschärfen die etablierten Parteien die Gesetze (man denke an das NetzDG) und schränken die Meinungsfreiheit sowie die Plattformen massiv ein. Dann baut man in diesem Umfeld Firmen auf, mit denen man bei den Betroffenen abkassieren kann.
Diese Machenschaften werden auch von juristischer Seite kritisch gesehen. Der Anwalt Arno Lampmann beschreibt die Machenschaften in einem Beitrag so:
„Es stellt sich daher die Frage, ob die So Done-GmbH primär dem Schutz der Betroffenen dient oder ob es in erster Linie darum geht, mit den Buzzwords ‚KI‘, ‚Hate-Speech‘ und ‚Online-Hass‘ Einnahmen für unerfahrene Rechtsanwälte aus den eigenen politischen Reihen zu generieren.“
Hier sollte jeder genau hinsehen, der Anwaltsrechnungen aus dem SO DONE-Umfeld, etwa von Brockmeier, Faulhaber, Rudolph PartG mbB Rechtsanwälte oder der SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhält. Forderungen könnten nicht berechtigt sein.
Aufgabe für die parlamentarische Opposition: Was fehlt, sind Daten!
Als Anlaufstelle für Repression merken wir direkt, was sich gerade im Netz tut.
Aber es fehlen konkrete Informationen. Zwar gibt das BKA Informationen zu angeblichen „Hasspostings im Netz“, aber es sagt nichts über die Inhalte oder die erfolgten Strafen aus.
Oft werden Strafbefehle zu absurden, nicht offensichtlich strafbaren Inhalten erlassen. Meist bewegen sie sich in einem Rahmen von 3.000 bis 3.500 Euro. Die meisten Anwälte raten dann dazu, sie zu zahlen, weil es teurer wäre, dagegen vorzugehen, und weil viele Anwälte keine Lust auf solche Fälle haben.
Interessant wäre die Anzahl solcher Verfahren, die Summe der Einnahmen sowie die durchschnittliche Höhe solcher Strafbefehle. Auch die Inhalte der angeblich strafrelevanten Posts wären interessant – ebenso die Frage, ob eine NGO oder eine Firma an der Erstellung der Anzeige beteiligt war.
Die Schere im Kopf
Solche Machenschaften sind einer Demokratie unwürdig. Kommt es wirklich zu Beleidigungen, dann müssen die Strafverfolgungsbehörden ermitteln. Dafür braucht es keine mit Millionen Steuergeldern geförderten NGOs oder obskure Firmen im Umfeld der etablierten Parteien.
Aber diese Maßnahmen haben einen Effekt: Kritik an Politikern wird leiser, weil man nicht weiß, was man noch äußern darf. So stirbt die Meinungsfreiheit Stück für Stück, gefördert von denen, die behaupten, die Demokratie zu retten, finanziert von denen, die nicht kritisiert werden wollen.

























