Björn Höcke (Profilbild Facebook)
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Jetzt schlägt’s dreizehn – es gibt ja doch noch unabhängige Richter: Verwaltungsgericht Augsburg kippt Höcke-Redeverbot und AfD-Hallenkündigung

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in den letzten Tagen gleich zwei bemerkenswerte und allzu seltene Beispiele für eine politisch unabhängige Justiz geliefert. Heute hob es ein Redeverbot gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke auf, das die Stadt Lindenberg verhängt hatte. Zwar sei Höcke wegen Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ strafrechtlich verurteilt worden und weitere seiner Aussagen seien „nicht unproblematisch“, die Stadt Lindenberg habe aber nicht nachweisen können, dass eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür bestehe, dass Höcke gerade auf der Veranstaltung am Sonntag „strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen“ tätigen könnte.

Höckes zweifache strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ sei zwar „im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis“, argumentierte das Gericht, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Redeverbot seien aber hoch. Die Behörden müssten dafür aufzeigen, welche rechtswidrigen Äußerungen sehr wahrscheinlich zu erwarten seien und weshalb anzunehmen sei, dass der Redner sich „vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften“ davon abhalten lassen würde. In der Abwägung habe das Gericht auch „nicht zuletzt das Thema der Veranstaltung (Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl)“ berücksichtigt.

In Seybothenreuth weiterhin Auftrittsverbot

In dieser Woche hatte das Gericht bereits das von der Stadt Lindenberg wegen des Höcke-Auftritts ausgesprochene Verbot der Nutzung der Halle für die Veranstaltung aufgehoben. Diese soll am Sonntag um 18 Uhr stattfinden. Natürlich haben die üblichen Verdächtigen bereits umfangreiche Demonstrationen angekündigt, darunter das Antifa-Bündnis „Solidarisches Allgäu“, die örtlichen Grünen und die SPD. In den Tagen zuvor soll der Protest gegen Höcke und die AfD bereits mit „Aktionstagen“ eingeleitet werden.

In der oberfränkischen Gemeinde Seybothenreuth darf Höcke jedoch weiterhin nicht auftreten. Ein entsprechendes Verbot hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth am gestrigen Donnerstag bestätigt und damit einen Eilantrag der AfD abgewiesen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt Zwei Verwaltungsgerichte im selben Bundesland kommen also zu entgegengesetzten Einschätzungen. Dabei ist offenkundig, dass solche Redeverbote durch und durch antidemokratisch und ungerechtfertigt sind. Höcke selbst bezeichnete es als „absurd“, dass eine neutrale Verwaltung in Zukunft entscheiden dürfen solle, mit wem eine Partei Wahlkampf machen dürfe. „Was wir hier erleben, ist eine weitere Attacke auf die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Und es ist nicht die AfD die angreift, sondern ein nur noch auf Machterhalt orientiertes Establishment!“, so Höcke weiter, der auch klarstellte: „Mir steht das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit zu. Ich bin Mitglied eines Verfassungsorgans. Ich bin Oppositionsführer eines deutschen Parlaments“. Nun bleibt abzuwarten, ob er tatsächlich das Wort ergreifen darf oder ob es weitere juristische Winkelzüge gegen wird, die ihn daran hindern werden.

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