AfD-Bashing: Keine öffentlichen Hallen in Bayern für die AfD? (Foto:SymbolbildMontageJF/ScreenshotX)
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Verfassungsschutz-Willkür und Diskriminierung: AfD klagt gegen willkürliche Nutzungsverbote kommunaler Einrichtungen

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat gestern beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die seit 1. Januar 2026 geltenden Neuregelungen in der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung eingereicht. Diese vollkommen absurden und schikanös-diskriminierenden, einseitig zum Nachteil der AfD vorgenommenen Änderungen erlauben Kommunen, die Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Veranstaltungen zu verweigern, bei denen “antisemitische Inhalte” oder die “Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft” lediglich „zu erwarten“ sind – wobei die Einschätzung praktischerweise durch kommunale Behörden auf Grundlage von Verfassungsschutz-Erkenntnissen erfolgt-

Söders Staatsregierung hatte die Novelle am 10. Dezember 2025 im Landtag beschlossen. Offiziell begründete sie Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begründete sie mit dem Anstieg des Antisemitismus nach dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023: „Der Schutz unserer jüdischen Bevölkerung hat für uns höchste Priorität. Antisemiten haben bei uns in Bayern keinen Platz!“ Wenn damit ein Verbot von Veranstaltungen propalästinensisch-linksradikaler, Hamas-naher oder islamistischer Gruppen gemeint gewesen wäre, ginge die Änderung ja in Ordnung; doch tatsächlich wird sie ausgerechnet für die AfD als die von ihrer politischen und islamkritischen Ausrichtung her effektiv projüdischste Partei Deutschlands benutzt, wie es ja auch von vornherein geplant war: Die Regelung schaffe angebliche “Rechtsklarheit” und stärke das kommunale Selbstverwaltungsrecht, ohne Kommunen zu zwingen, Räume für antisemitische Veranstaltungen bereitzustellen. Eine weitere Änderung ermöglicht Ordnungsgelder bis 1.000 Euro gegen störende Gemeinderatsmitglieder.

Gummiparagraph mit Erwartungsprognosen

Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayrischen Landtag, kritisierte die Neuregelung scharf: „Mit dieser Neuregelung hat die Staatsregierung ein Instrument geschaffen, das den rechtsstaatlichen Vorgaben der geltenden Verfassungsrechtsprechung widerspricht. Die Regelung knüpft nicht an konkrete Gefahren oder Rechtsgutsverletzungen an, sondern an eine Inhaltsprognose, nach der ein Beamter vermutet, was aus seiner Sicht passieren könnte.“ Aus der Begründung des Gesetzes gehe hervor, dass nun möglich werde, was bisher unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verfassungsrechtlich nicht zulässig gewesen sei. Antisemitismus bekämpfe man durch klare Rechtsgüterschranken und konsequente Strafverfolgung – nicht durch einen Gummiparagraph mit Erwartungsprognosen. „Unter dem Deckmantel des ‚Kampfes gegen Hass und Hetze‘ werden Instrumente geschaffen, die einzig und allein dazu dienen, den politischen Gegner zu benachteiligen und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen“, so Maier. Die AfD sehe darin eine Gefahr politischer Verdrängung unliebsamer Meinungen.

Die AfD-Klage kommt auch nicht von ungefähr: Erst am Wochenende zuvor hatten Gerichte zwei Auftritte von AfD-Politiker Björn Höcke in bayerischen Kommunalhallen zugelassen. Sowohl in Lindenberg im Allgäu als auch in Seybothenreuth scheiterten Versuche der Gemeinden, die Veranstaltungen mit Verweis auf den neuen Artikel 21 der Gemeindeordnung zu verbieten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hob die Verbote anschließend auf und urteilte, antisemitische oder rechtsextremistische Inhalte seien “nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit” zu erwarten gewesen – was den Lindenberger CSU-Bürgermeister Eric Ballerstedt zu der Aussage verleitete, die Regelung sei ein zu „stumpfes Schwert“; auch der Bayerische Gemeindetag forderte eine „gerichtsfeste“ Ausgestaltung – im Klartext: Recht und Gesetz sollen noch mehr gebogen werden, damit ein beliebiges Auftrittsverbot für die missliebige AfD-Konkurrenz künftig nur noch Formsache ist. Die willkürlicher Anwendung durch „Inhaltsprognosen“ wäre dabei nur ein weiterer Schritt hin zu einem autoritären Verbotsstaat in “unserer Demokratie”. (TPL)

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