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Qualitätspresse bei der Arbeit: Es gab kein Ermittlungsverfahren gegen Höcke für sein Zitat „Alles für D…“

„Kein Verfahren, kein Beschuldigter, nur heiße Luft: Die Qualitätspresse erfindet ‚Ermittlungen‘ gegen Björn Höcke.

Am 4. Februar 2026 hielt Björn Höcke im Thüringer Landtag eine Rede im Rahmen eines konstruktiven Misstrauensvotums gegen den Plagiator und CDU-Ministerpräsident Mario Voigt. In einer hitzigen Debatte, nach Angriffen auf seine Person und seine früheren Verurteilungen, zitierte Höcke spontan den Satz, der ihm 2024 zweimal Geldstrafen eingebracht hatte: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ – und schloss mit dem verkürzten „Alles für Deutschland“. Das war keine Provokation um der Provokation willen, sondern eine klare, selbstreferenzielle Erklärung: Er erinnerte daran, wofür er bereits verurteilt wurde – ein Dreiklang aus Patriotismus, den die Justiz als SA-Parole (§ 86a StGB) brandmarkt.

Was folgte, war eine orchestrierte Schmutzkampagne der sogenannten Qualitätspresse. Die dpa-Meldung und Folgeberichte in ZEIT, Spiegel, Süddeutscher Zeitung, Welt & Co. titelten mit „Ermittlungen gegen Höcke“, „Polizei ermittelt wegen Nazi-Parole“, „Neue Ermittlungen gegen AfD-Chef“. Bundesweit entstand der Eindruck: Höcke steht wieder vor Gericht, ein neuer Skandal, der Rechtsextremist provoziert erneut.

Doch die Wahrheit, die die Staatsanwaltschaft Erfurt offiziell nun bestätigte, und der AfD-Politker Jens Cotta auf X veröffentlicht,  lautet: Es gab kein Ermittlungsverfahren! Kein Beschuldigter, kein Anfangsverdacht, kein formelles Verfahren von Amts wegen. Stattdessen nur ein Prüfvorgang nach § 152 StPO – ein bürokratischer Routinevorgang bei jeder Anzeige, der schnell erledigt war, ohne dass überhaupt Akten an die Staatsanwaltschaft gingen. Die Polizei selbst dementierte später: Keine Ermittlungen, nur Weiterleitung von Online-Anzeigen.

Warum diese massive Verzerrung? Weil Höcke als charismatischer, unbeugsamer Patriot die etablierten Eliten in Thüringen und bundesweit bedroht. Die AfD ist stärkste Kraft, Höcke verkörpert den Widerstand gegen Masseneinwanderung, Genderwahn, Klimahysterie und den Verlust nationaler Souveränität. Indem man ihn als „Nazi“ brandmarkt, will man ihn und seine Wähler delegitimieren. Die Indemnität des Abgeordneten (Art. 55 ThürVerf) schützt Äußerungen im Parlament explizit vor Verfolgung – außer bei verleumderischen Beleidigungen. Hier lag nichts dergleichen vor. Dennoch wurde der Vorfall medial als „Straftat“ verkauft, um maximalen Schaden anzurichten.

Die AfD-Fraktion reagierte konsequent: Strafanzeige gegen Polizeibeamte wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), parlamentarische Aufklärung, wie aus „nichts“ plötzlich „Ermittlungen“ wurden.

Diese Kampagne zeigt die Verzweiflung der Altparteien. Statt fair zu debattieren, kriminalisieren sie die Opposition.

(SB)

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