Im Trommelfeuer der Dauerattacken: Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (Foto:Imago)
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Bis September ist es noch lange – und die orchestrierte Kampagne gegen Siegmund hat gerade erst begonnen…

Die künstlich aufgebauschte Affäre um die Beschäftigung von Verwandten durch AfD-Politiker im Bundestag, in Landtagen und in Parteieinrichtungen, ist natürlich ein gefundenes Fressen für die Mainstream-Journaille und das Einfallstor für vermeintlich immer neue spektakuläre Enthüllungen Tag, mit denen nun alle paar Tage aufgewartet wird. „Neuer Ärger für Ulrich Siegmund“, vermeldet „Bild“. Für den AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt gehe es nach der „Filzaffäre“ jetzt um die Frage, „ob der Politiker gegen die Verhaltensregeln des Landtages verstoßen hat“. Die Statuten des Landtages von Sachsen-Anhalt sehen vor, dass Abgeordnete der Landtagsverwaltung anzeigen müssen, wenn sie dem Vorstand, Aufsichtsrat oder sonstigen Gremien eines Unternehmens angehören. Siegmund ist Geschäftsführer und Anteilseigner von zwei Firmen, deren Sitz eine Briefkasten-Adresse bei einem Firmenservice im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg ist.

Auf der Seite mit den veröffentlichungspflichtigen Angaben fänden fänden sich aber nur Angaben zur „REIMA Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG“, die Duftstoffe vertreibe. Siegmund sei seit 2017 aber auch Geschäftsführer und Gesellschafter an der „REIMA Beteiligung und Verwaltung GmbH“. Diese Angaben würden fehlen. Holger Grünert, der stellvertretende Pressesprecher der Landtagsverwaltung, durfte dann vermuten, dass „ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 2 der Verhaltensregeln (VR) für Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt“ gegeben sein könnte und daher „Schritte nach § 11 VR“ zu prüfen seien. Ein entsprechendes Verfahren wurde dann auch bereits eingeleitet.

Vermeintliche “spektakuläre Enthüllungen”

Siegmund bestreitet einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln. Er erklärte, zu Beginn seines Abgeordnetenmandates im Landtag mit Beginn der siebenten Wahlperiode auf seine gewerbliche Tätigkeit als Geschäftsführer und Gesellschafter im Unternehmen REIMA Vertriebsgesellschaft, „seit 2016 in der Rechtsform der OHG, ab 2017 umgewandelt in die Rechtsform der GmbH & Co. KG, ordnungsgemäß hingewiesen und seither die notwendigen Folgemitteilungen geleistet“ zu haben. Auch zu seiner zweiten Firma seien der Landtagsverwaltung die „notwendigen Informationen zur Einordnung und die Rolle der Komplementärgesellschaft“ bekannt. Seiner Mitteilungspflicht sei er nachgekommen.

Die vermeintlich so spektakulären Enthüllungen über angeblich unterschlagene Firmenbeteiligungen und Beschäftigungsverhältnisse von Verwandten, die bei den anderen Parteien seit Jahrzehnten gang und gäbe sind, dienen natürlich nur dem einen Zweck, Siegmund, der in Umfragen bei 40 Prozent liegt und gute Chancen hat, nach der Landtagswahl am 6. September, erster AfD-Ministerpräsident zu werden, so viel wie möglich am Zeug zu flicken und seine Werte bis zur Wahl möglichst nach unten zu treiben. Deshalb ist auch weiterhin mit häppchenweisen Enthüllungen zu rechnen, die bei den Wählern den Eindruck verfestigen sollen, die AfD betreibe ein riesiges Günstlingsnetzwerk und sei in allerlei dubiose Machenschaften verwickelt. Was bei den anderen Parteien kaum noch eine Randmeldung ist, wird hier zum großen Skandal aufgeblasen. Wenn ein Bruchteil dieses investigativen Aufwands für die Aufdeckung der Mauscheleien des Parteienkartells verwendet würde, wäre die AfD wahrscheinlich die einzige Partei, die nicht um die Überschreitung der Fünf-Prozent-Hürde fürchten müsste. Allerding sitzt der Unmut auch so tief genug, dass die Wähler in Sachsen-Anhalt und dem Rest des Landes sich von diesem Pseudo-Skandal nicht in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen werden, zumal sie die Absicht dahinter ohnehin durchschauen. (TPL)

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