Innenminister Michael Ebling © MdI RLP / Schombara
[html5_ad]

Direkte politische Einflussnahme in Gerichtsverfahren?

In Deutschland reicht Kritik an Politikern inzwischen für Hausdurchsuchung und Gerichtsverfahren. Doch ein Fall aus Pirmasens deutet auf etwas weit Schwerwiegenderes hin: direkte politische Steuerung laufender Verfahren – ein frontaler Angriff auf die Gewaltenteilung.

Auslöser war ein satirisch-grober X-Kommentar („Wie viele Fleischpenisse braucht Clara pro Tag?“) zu einem Post der Linken-Abgeordneten Clara Bünger über chaotische Zustände auf Lampedusa. Bünger erstattete laut TE Anzeige wegen Beleidigung und mutmaßlicher Vergewaltigungsandrohung. Nach intensiver IP- und Datenjagd landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken.

Das Amtsgericht Pirmasens erließ zunächst einen Strafbefehl (900 €, hilfsweise Haft), stufte die Äußerung sogar als Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ein, die das „Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität“ der Abgeordneten erschüttere. Der Angeklagte legte Einspruch ein.

In der Hauptverhandlung in der vergangenen Woche wollte das Gericht das Verfahren einstellen – die Äußerung sei satirische Machtkritik im politischen Kontext, keine ernsthafte Integritätszweifel an Bünger. Die Staatsanwaltschaft ruderte vom § 188 zurück auf einfache Beleidigung (§ 185), stimmte aber einer Einstellung nach § 154 StPO nicht zu.

Das Ungeheuerliche: Der Staatsanwalt erklärte wörtlich, er dürfe in Verfahren, die Politiker betreffen, immer erst Rücksprache mit dem Innenministerium – konkret mit Genosse Michael Ebling (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalzhalten – und brauche dort die Zustimmung zur Einstellung. Die Anwälte ließen sich das dreimal bestätigen. Anwaltliche Versicherungen (nahezu eidesstattlich) liegen vor.

Um es nochmals ganz klar zu machen: Die Staatsanwaltschaft untersteht allein dem Justizministerium, nicht dem Innenressort. Eine generelle Weisung, Politikerfälle nur mit Innenministerium abzustimmen, wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und riefe nach autoritärer Lenkung der Justiz.

Alle Beteiligten dementieren in Panik: Justizministerium – „keine Weisung bekannt“, Innenministerium – „dürfen gar keine erteilen“, Staatsanwaltschaft – „keine Dienstanweisung existent“. Trotzdem steht die brisante Aussage dreifach protokolliert im Gerichtssaal: Der Staatsanwalt hat es unverblümt zugegeben!

Dann: Freispruch – und prompt Berufung durch die Staatsanwaltschaft. Drei Jahre Hetzjagd wegen eines satirischen Tweets. Das ist kein Zufall mehr. Mutmaßlich nicht nur in Rheinland-Pfalz wird Kritik an Regierungspolitikern systematisch kriminalisiert und über die Instanzen gepeitscht – gesteuert von politischer Zentrale, nicht von unabhängiger Justiz. Die Staatsanwaltschaft agiert als verlängerter Arm der Exekutive. Das ist kein bedauerlicher Ausrutscher. Es ist ein handfester Verfassungsbruch.

(SB)

610d703ebefe47cb8ff903ce1a997b55
image_printGerne ausdrucken

Themen