Es ist ein Wahnsinn, wie immer wieder rechtswidrig in den Wahlkampf eingegriffen wird. Dieses Mal im baden-württembergischen Ettlingen, wo versucht wurde, eine Wahlkampfveranstaltung der AfD zu verhindern, weil der ehemalige IB-Chef Martin Sellner sprechen sollte. Ein Gericht untersagt das zunächst. Doch nun gibt der Verwaltungsgerichtshof doch noch grünes Licht.
Selbstherrliche Stadtverwaltungen und Kommunalpolitiker werden vom Gericht immer wieder mal in ihre Schranken gewiesen, weil sie mit allen Mitteln versuchen, die Opposition – vor allem die AfD – im Wahlkampf zu behindern und mundtot zu machen.
Im baden-württembergischen Ettlingen sollte eine geplante AfD-Wahlkampfveranstaltung im städtischen „Kasino“ verhindert werden. Eingeladen waren die brandenburgische Landtagsabgeordnete Lena Kotré und – aus Sicht der Antidemokraten der absolute Super-GAU – Martin Sellner (Identitäre Bewegung). Das Thema: „Remigration – Theorie und Praxis“.
Die Stadt trat kurzerhand vom Mietvertrag zurück und wollte den Saal verweigern, mit Verweis auf angebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und drohende rassistische Äußerungen. Die AfD gab nicht auf. Zuerst erstritt sie vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe per Eilantrag, dass die Stadt den Saal zur Verfügung stellen muss – allerdings noch mit einem Auftritts- und Zutrittsverbot für Sellner. Das Gericht begründete dies mit „erwartbaren Verstößen gegen die Menschenwürde“.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hob diesen Beschluss am 21. Februar 2026 auf. In der Beschwerde eines AfD-Gemeinderatsmitglieds entschied der VGH klar: Die Gemeinde Ettlingen muss der AfD den Zugang zum Saal ohne weitere Auflagen gewähren. Sellner darf auftreten, die Veranstaltung am 22. Februar kann wie geplant stattfinden.
Es ist ein Wahnsinn, wie im besten Deutschland ever immer wieder rechtswidrig und immer schamloser versucht wird, in den Wahlkampf einzugreifen.
In den sozialen Medien stellt man fest:
„Es fällt auf, dass untere Instanzen zunehmend systematisch versuchen, Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken. Woran liegt das? Junge Richter, die an den Unis indoktriniert wurden? Antifa-Richter? Oder einfach „nur“ fachliche Mängel aufgrund schlechter Ausbildung? Darüber muss endlich mal eine Diskussion stattfinden.“
(SB)























