Bundesverfassungsgericht (Foto:Imago)
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Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht – gegen WHO-Gesundheitsvorschriften und Bundestagswahl 2025

Eine Gruppe von 628 Bürgerinnen und Bürgern hat beim Bundesverfassungsgericht eine umfassende Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie richtet sich gegen die Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO durch den deutschen Gesetzgeber. Parallel dazu wurde eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025 vorgelegt. Initiatoren sind die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL). Die Beschwerdeführer kritisieren vor allem die jüngsten Änderungen der IGV, die im Juni 2024 verabschiedet wurden. Diese legen einen Schwerpunkt auf beschleunigte Forschung und Entwicklung von „relevanten Gesundheitsprodukten“. Kritisch gesehen wird insbesondere die Möglichkeit, Impfstoffe sowie Zell- und Gentherapien in nur 100 Tagen zuzulassen – statt der üblichen rund zehn Jahre. In Kooperation mit der CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) soll dies künftig möglich sein.

Die Initiatoren argumentieren, dass eine derart kurze Prüfungszeit eine fundierte Risikoabschätzung unmöglich mache. Dadurch sei eine informierte Einwilligung der Betroffenen – wie sie der Nürnberger Kodex seit 1947 vorschreibt – objektiv nicht mehr gewährleistet. Der Kodex entstand als Reaktion auf medizinische Verbrechen im Nationalsozialismus und verbietet unfreiwillige Experimente am Menschen.Weiter werfen die Beschwerdeführer dem Staat vor, mit der Ratifizierung grundgesetzwidrige Einschränkungen zu ermöglichen: verpflichtende Impfungen, Quarantäne, Lockdowns, Bewegungseinschränkungen bis hin zu Hausarrest, Überwachung der Kommunikation, Verlust der Privatsphäre, Reisefreiheitsbeschränkungen oder Sperrzonen für Ungeimpfte.

Pflicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wahl verletzt

Der Mensch werde so zum bloßen Mittel der Gefahrenabwehr degradiert – was der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspreche, wonach der Einzelne nie nur Objekt staatlichen Handelns sein dürfe.Zusätzlich wird beanstandet, dass die IGV-Änderungen angeblich unter Verletzung von WHO-Verfahrensregeln und Völkerrecht zustande kamen. Das deutsche Zustimmungsgesetz legalisiere daher ungültige Regelungen und ebne den Weg für dauerhafte Grundrechtseingriffe. Auch die Verpflichtung zur Einschränkung der Meinungsfreiheit (z. B. gegen „Desinformation“) wird als Verstoß gegen Art. 5 GG gerügt – eine Einschätzung, die das bayerische Gesundheitsministerium im Oktober 2025 bestätigt haben soll.Parallel zur IGV-Klage richtet sich die Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Verfahren zur Bundestagswahl 2025. Die Beschwerdeführer monieren, der Gesetzgeber habe seine Pflicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wahl verletzt. Sie verweisen auf langjährige Kritik der OSZE am deutschen Wahlprüfungssystem (seit 2017): Es fehle an klaren Fristen für Beschwerdeentscheidungen, und der Bundestag prüfe seine eigene Legitimität selbst – ein Verstoß gegen Rechtsstaatlichkeit und Demokratieprinzipien.

Die vollständige Verfassungsbeschwerde inklusive Anlagen ist hier öffentlich einsehbar. Die Aktion reiht sich ein in eine Reihe von Bürgerinitiativen gegen WHO-Reformen und Wahlanfechtungen – darunter parallele Beschwerden anderer Gruppen wie dem BSW zur Bundestagswahl 2025. Ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden zur Entscheidung annimmt, bleibt abzuwarten; leider steht zu befürchten, dass sich wieder die Erfüllungsgehilfen von “Unserer Demokratie™“ sich der Angelegenheit annehmen – und wie üblich nicht im Bürgerinteresse…

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