Frankfurter Straßenblockaden durch betende Muslime: Islamisten nutzen mit Billigung deutscher Gerichte die geltenden Grundrechte aus (Foto:ScreenshotX/Nius)
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Islamisierung für unterwegs: „Pop-Up-Moscheen“ unter Missbauch des Versammlungsrechts

Die deutsche Justiz macht sich weiterhin zum willigen Komplizen der Islamisierung des Landes. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erlaubte nun, dass Muslime, die der Gemeinde der Frankfurter Imam-Ali-Moschee angehören, weiterhin jeden Donnerstag und Freitag auf der Straße vor der geschlossenen Moschee beten, singen und den Koran rezitieren dürfen. Ex-Innenministerin Nancy Faeser hatte im Juli 2024 das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das als Arm des iranischen Regimes gilt, verboten. Davon war auch die Frankfurter Moschee betroffen, weil der Gotteshaus-Betreiber „Zentrum der Islamischen Kultur“ zum IZH gehört.

Seit damals veranstalten die Gemeinde-Mitglieder nun zweimal pro Woche dieses Spektakel, das als Protest-Versammlung angemeldet ist. Fast 170-mal fand es bereits statt. Laut Ordnungsamt kam es zu einer „Sperrzeit der Fahrbahn von rund 405 Stunden“ sowie von „Beeinträchtigungen von durchschnittlich etwa 450 Fahrgästen der betroffenen Buslinien pro Versammlung“. Selbst die nun wahrlich nicht für ihre Intoleranz gegenüber dem Islam bekannte Stadt Frankfurt wollte der Versammlung für dieses Jahr die Genehmigung verweigern, weil es sich bei der „Veranstaltung um einen Gottesdienst handele.“ 92 Prozent der Zeit beinhalteten „gottesdienstliche Handlungen“ wie „religiöse Morallehren“, nur acht Prozent meinungsbildende Elemente. Doch der Verwaltungsgerichtshof gab der Gemeinde Recht. Die Treffen dürfen weiterhin auf der Straße stattfinden – und zwar wegen des „hohen Rangs der Versammlungsfreiheit“!

Null Integrationsbereitschaft

Wie hoch dieser Rang während des Corona-Wahns war, ist allen noch in schlimmer Erinnerung. Auch bei regierungskritischen oder gar „rechten“ Versammlungen wird dieses Grundrecht schnell degradiert. Aber Muslime, die nichts anderes als Erpressung betreiben und dabei die massive Beeinträchtigung der Bürger in Kauf nehmen, werden unterstützt. Der hessische Innenminister Roman Poseck bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „schwer erträglich und kaum vermittelbar“. Man dürfe nicht zulassen, dass Verbotsverfahren unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit unterlaufen werden, forderte er – genau das geschieht aber.

Und die muslimischen Neubürger zeigen wieder einmal, dass sie nicht im Allergeringsten bereit sind, sich zu integrieren und Rücksicht auf ihre Mitbürger zu nehmen. Ihre religiösen Zeremonien könnten sie überall durchführen, ebenso wie ihren Protest. Es muss aber auf einer stark befahrenen Straße sein. Beschwerden werden dann als „antimuslimischer Rassismus“ eingeordnet. Die Stadt Frankfurt bekommt jedenfalls ein beeindruckendes Zeugnis der muslimischen Landnahme, der sie mit ihrer Ramadan-Beleuchtung auch noch eilfertig Vorschub leistet. Und die hessischen Verwaltungsrichter werden sich sicher auch bereitwillig einer bald anstehenden Umschulung auf die Scharia unterziehen. (TPL)

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