Wo ein Wille ist, ist auch ein Abschiebeflieger... (Symbolbild:ScreenshotYoutube)
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So muss das auch hier laufen: Muslimischer Schüler in Frankreich bedroht Lehrer im Unterricht – und wird direkt abgeschoben

In Frankreich ist die Islamisierung zwar noch viel weiter fortgeschritten als in Deutschland, zumindest gibt es dort aber hin und wieder noch vereinzelte Reste kultureller Selbstbehauptung. So wurde kürzlich ein 18-jähriger Ivorer in die Elfenbeinküste abgeschoben, nachdem er während einer Unterrichtsstunde über den Islam an einem Gymnasium in Blois einen Lehrer bedroht hatte. Dies geschah auf Anordnung des Präfekten von Loir-et-Cher. Der Schüler nahm in der Schulstunde vom 30. Januar gegenüber seinem Lehrer, „dessen Legitimität, über die muslimische Religion zu sprechen, er infrage stellte, eine besonders bedrohliche Haltung ein“, wie es hieß. Daraufhin wurde er zunächst vorsorglich von der Schule suspendiert und anschließend von Polizisten wegen „Drohungen mit Straftaten oder Vergehen gegen eine Person, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut ist“, festgenommen.

Nach der Festnahme und unter Berücksichtigung der von seinem Verhalten ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung sowie seiner mangelnden Integration in Frankreich, verfügte der Präfekt dann die Ausweisung aus Frankreich. Zum Schutz der Schulgemeinschaft wurde der Jugendliche in eine Strafanstalt gebracht, keine zwei Wochen nach der Bedrohung des Lehrers befand er sich bereits in der Elfenbeinküste. Sämtliche Einsprüche wurden abgelehnt, zudem wurde auch noch ein Einreiseverbot nach Frankreich verhängt. Die Maßnahme habe darauf abgezielt, „ausländische Staatsangehörige, die die öffentliche Ordnung stören und die Grundwerte unserer Republik untergraben, aus dem Staatsgebiet zu entfernen“, wie die Präfektur mitteilte.

Es kann so einfach sein

Es kann also durchaus recht simpel und machbar sein, sich solcher Gestalten zu entledigen. In Deutschland wäre entweder gar nichts geschehen; man hätte dem Lehrer die Schuld an dem Vorfall gegeben, weil er den Islam nicht kultursensibel genug vermittelt habe; die Abschiebung wäre erst nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgt oder -selbst wenn sie tatsächlich vollzogen worden wäre-, von einem Gericht im Nachhinein doch noch für unrechtmäßig erklärt und die Rückholung des Jugendlichen angeordnet worden.

Und selbst wenn er tatsächlich endlich außer Landes gewesen wäre, hätte er über die offenen Grenzen leicht wieder einreisen können. In Frankreich ist es dagegen möglich, eine solche Maßnahme nicht nur binnen weniger Tage umzusetzen, sondern den Schüler zuvor auch noch aus dem Verkehr zu ziehen, damit er nicht untertauchen kann. Man kann das Nachbarland darum nur beneiden, auch wenn die bestialische Ermordung des Lehrers Samuel Paty 2020 nötig war, um sich zu solcher Konsequenz durchzuringen. (TPL)

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