Blauer Jubel (Symbolbild:Grok)
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AfD darf vorerst nicht mehr“gesichert rechtsextrem“ genannt werden: Mega-Schlappe für Altparteienkartell und seine hörigen Verfassungsschutzbüttel

Mit dem heutigen Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hat die AfD einen grandiosen Etappensieg über den Verfassungsschutz und den hinter ihm stehenden Linkstaat errungen. In einer Eilentscheidung stellte das Gericht fest, dass der Bundesverfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen und behandeln darf und auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung vorläufig unterlassen werden muss. Zwar würde die AfD teilweise offen politische Forderungen vertreten, „die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, jedoch lasse sich keine das Gesamtbild der Partei beherrschende rechtsextreme Prägung feststellen. Damit gab das Gericht dem Antrag der AfD im Wesentlichen statt und versetzte dem Verfassungsschutz eine schallende Ohrfeige.

Dessen absurdes „Gutachten“, das die AfD aufgrund hanebüchener Kriterien als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung brandmarkte, ist damit offiziell als das Propagandamachwerk in staatlichem Auftrag entlarvt, das es ist. Die Kölner Richter ordneten nicht einmal das Remigrationskonzept der Partei als verfassungswidrig ein, wie es andere Gerichte zuvor noch getan hatten. „Von den nach Auffassung des Gerichts insoweit weiterhin diffusen öffentlichen Äußerungen der Repräsentanten der Antragstellerin abweichende, die Partei als solche prägende „Geheimziele“ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich“, hieß es unmissverständlich.

Weidel: „Bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairness”

Weiter hieß es, der Verfassungsschutz habe sich im Verfahren ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen gestützt, aber keine nachrichtendienstlichen Informationen zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen vorgelegt. Daher könne derzeit nicht zulasten der AfD angenommen werden, dass intern zusätzliche, weitergehende Pläne verfolgt würden. Die Entscheidung ist jedenfalls eine einzige Blamage für den zur linken Gesinnungspolizei umfunktionierten Verfassungsschutz und seine politischen Herren. Das gesamte „Gutachten“, das noch unter der Ägide von Ex-Innenministerin Nancy Faeser entstand, die es ihrem Nachfolger Alexander Dobrindt unmittelbar vor dessen Amtsantritt aufs Auge drückte, besteht in der Tat nur aus öffentlichen Äußerungen von AfD-Politikern, wobei es sich oft um polemische Zuspitzungen in Wahlkämpfen handelte. Nichts davon erfüllt auch nur ansatzweise den Tatbestand einer verfassungsfeindlichen und rechtextremen Partei.

Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten gegenüber „Bild“: „Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairness. In einer Demokratie entscheiden nur die Wähler, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf“. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden. Wie lange sich das Hauptsacheverfahren noch hinziehen wird, ist derzeit nicht absehbar. Jedenfalls kann die AfD sich in diesem Superwahljahr nun auf eine Gerichtsentscheidung berufen, die klar feststellt, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe haltlos und Teil eines staatlich konzertierten Verleumdungs- und Vernichtungsfeldzuges gegen sie sind. (JS)

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